Die Entrichtung der Fischereiabgabe kann entweder über einen Onlinedienst des Landes erfolgen.
Alternativ können Anträge auf Entrichtung der Fischereiabgabe und Ausstellung entsprechender Nachweise bei den Ordnungs-, Hafen- und Bürgerämtern in Schleswig-Holstein (Amtsverwaltungen und kreisfreie Städte, ca. 150 Ausgabestellen) und bei den 6 Außenstellen der oberen Fischereibehörde (Fischereiaufsicht) entlang der Küste gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass bei einer Antragstellung vor Ort höhere Verwaltungsgebühren zu entrichten sind.
Seit dem 01.10.2025 erfolgen Antragstellung und Ausstellung entsprechender Nachweise in Schleswig-Holstein ausschließlich digital. Das frühere System mit Klebemarken wurden abgeschafft. Der Onlinedienst ermöglicht eine Bezahlung der Fischereiabgabe auch für Dritte, so dass mittels des Onlinedienstes bisherige Wiederverkäufer von Marken ihren Kundinnen und Kunden beim Thema Fischereiabgabe behilflich sein können.