Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie)
Die Regelungen zum Notenschutz finden Sie unter mehr lesen
Rechenschwäche (Dyskalkulie)
Wie Kinder mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen gefördert werden, regelt ein entsprechender Erlass. Danach ist von einer Rechenschwäche auszugehen,wenn sich nach Abschluss eines bestimmten Verfahrens ergibt, dass die mathematischen Grundvorstellungen und Lösungsstrategien der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers erheblich unter dem Niveau liegen, dass für ihre beziehungsweise seine Jahrgangsstufe maßgeblich ist. Einen Notenschutz und eine förmliche Anerkennung wie bei Legasthenie gibt es nicht. Der Erlass im
Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen (Rechenschwäche) (PDF, 188KB, Datei ist barrierefrei)