Elektronischer Rechtsverkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften
Was ist der elektronische Rechtsverkehr?
Letzte Aktualisierung: 24.10.2023
Der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht es, mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Justizangelegenheiten (Anträge, Klagen etc.) auf einem sicheren Weg elektronisch zu kommunizieren. Hierfür nutzen die Gerichte und Staatsanwaltschaften ein besonderes Postfach, das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Es unterscheidet sich von einem E-Mail-Postfach durch die getroffenen Vorkehrungen zur Datensicherheit wie z. B. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Daten sowie eindeutige Identifizierbarkeit der Kommunikationspartner. Der elektronische Rechtsverkehr wird nach gesetzlichen Vorgaben eingeführt und betrieben. Er richtet sich hauptsächlich an die professionellen Kommunikationspartner der Justiz (Rechtsanwälte, Notare, Behörden etc.); kann aber prinzipiell von jedem genutzt werden, der die notwendige technische Infrastruktur besitzt.
Seit dem Inkrafttreten der § 130d ZPO, § 46g ArbGG, § 14b FamFG, § 52d FGO, § 65d SGG und § 55d VwGO am 1.1.2022 sind Rechtsanwälte, Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse verpflichtet, vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen ausschließlich elektronisch einzureichen.
Die Gerichte und Staatsanwaltschaften sind außerdem per DE-Mail erreichbar. Die DE-Mail-Adressen der Gerichte und Staatsanwaltschaften sind unter de-mail.info ersichtlich.
Weitere Informationen zum elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) sowie häufig gestellte Fragen und Antworten zum EGVP finden Sie unter www.egvp.de. Bundesweite und länderspezifische Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr stehen auch unter Gemeinsames Justizportal des Bundes und der Länder im Bereich "Elektronische Kommunikation im Bereich der Justiz" zur Verfügung.
Wer kann im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs erreicht werden?
Die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs zu allen Gerichten und Staatsanwaltschaften einschließlich der Gerichts- und Bewährungshilfen in Schleswig-Holsteins ist abgeschlossen.
Wichtig:
Die Übersendung von elektronischen Nachrichten führt nicht dazu, dass diese unmittelbar bearbeitet werden. In eiligen Fällen ist daher zusätzlich telefonisch Kontakt mit der zuständigen Abteilung des jeweiligen Gerichts aufzunehmen; außerhalb der regulären Dienstzeiten ist mit dem ggf. eingerichteten Bereitschaftsdienst – ggf. vermittelt über die Einsatzleitstelle der Polizei – Kontakt aufzunehmen.
Welches elektronische Postfach ist zu adressieren?
Es kann vorkommen, dass die Gerichte mehr als ein elektronisches Postfach haben. Insbesondere die Grundbuchämter sind qua Gesetz mit einem eigenen Postfach ausgerüstet.
Hier dienen die Postfächer in Flensburg als Beispiel:
Allgemein kann man sagen, dass Mahn-, Registergerichte und Grundbuchämter eigene Postfächer haben. Auch die Verwaltung jedes Gerichts hat ein eigenes BeBPO-Postfach. Diese sind vorrangig zu adressieren, bevor die Nachricht an ein allgemeines Postfach des Gerichts gesandt wird.
Wichtig:
Wird ein falscher Adressat ausgewählt, weicht also der Empfänger der Nachricht und dem Empfänger des Schriftsatzes voneinander ab, wird ihre Nachricht grundsätzlich nicht weitergeleitet.
Zum elektronischen Rechtsverkehr in Grundbuch- und Registersachen siehe auch die Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: