Die Landesinitiative Bürgergesellschaft im Sozialministerium hat eine Sammel-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die ehrenamtlich Tätige versichert, die nicht anderweitig abgesichert sind. Der Versicherungsschutz besteht für diejenigen Personen, die ihre Tätigkeit in Schleswig-Holstein ausüben bzw. deren Tätigkeit von Schleswig-Holstein ausgeht (zum Beispiel im Falle von Exkursionen und Veranstaltungen, die die Landesgrenze überschreiten).
Die Tätigkeit muss in rechtlich unselbständigen Strukturen stattfinden, das heißt unabhängig von Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen. Diese sind somit weiterhin verpflichtet, den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen sicherzustellen – beispielsweise über eine Vereinshaftpflicht. Der Versicherungsschutz greift dann, wenn der betroffene Ehrenamtliche nicht auf anderem Wege haftpflichtversichert ist.
Eine gesonderte Anmeldung zur Inanspruchnahme der Versicherung ist für Initiativen, Gruppen oder Projekte nicht erforderlich. Im Schadensfall oder bei Fragen zum Versicherungsschutz können sich die Betroffenen direkt an den betreuenden Versicherungsdienst wenden.
Ecclesia Versicherungsdienst GmbH
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