Die Zuständigkeit für chemikalienrechtliche Sachverhalte in Schleswig-Holstein regelt die Chemikalien-Zuständigkeitsverordnung. Für die Umsetzung der chemikalienrechtlichen Regelungen sind in Schleswig-Holstein im Wesentlichen das Umweltministerium und das Sozialministerium (Arbeitsschutz) zuständig
Aufgaben der Obersten Landesbehörden sind zum Beispiel die Weiterentwicklung der Rechtsetzung in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung, die Ausgestaltung und Umsetzung des Vollzuges der Vorschriften in Bund-/Länder-Gremien und die Unterstützung der zuständigen Behörden. Um einen effizienten Vollzug zu erreichen, ist eine enge Zusammenarbeit der Bundesländer untereinander erforderlich..
Die Überwachung der chemikalienrechtlichen Sachverhalte wird vom Landesamt für Umwelt (LfU) wahrgenommen. Arbeitsschutzaspekte unterliegen der Zuständigkeit des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS) bzw. dessen nachgeordnetem Bereich. Dies ist seit Anfang 2008 die Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord. Die Überwachung erfolgt überwiegend anlassbezogen, häufig auch im Rahmen von bundes- und europaweiten Überwachungsprojekten bzw. in Form von Schwerpunktaktionen bezüglich des Arbeitsschutzes.
Die Zollbehörden haben nach dem Chemikaliengesetz die Befugnis, Waren - also auch Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse, die den chemikalienrechtlichen Regelungen unterfallen -, sicherzustellen, wenn der Verdacht besteht, dass gegen chemikalienrechtliche Vorschriften verstoßen werden könnte. Die dafür zuständige Chemikalienbehörde - das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung - hat dann den Sachverhalt festzustellen und über das weitere Verfahren zu entscheiden.
Hier finden Sie alle zuständigen Behörden im Chemikalienbereich.
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