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Thema : Boden

Bodenbelastung auf zivilen Wurfscheibenschießanlagen

Letzte Aktualisierung: 05.08.2024

Wurfscheibenschießanlagen dienen i.d.R. Sportschützen und Jägern als Übungs- und Wettkampfstandorte. Auf ihnen wird mit Schrotgeschossen auf bewegliche Ziele (fliegende Tontauben) geschossen.
So führen Sportschützen auf diesen Schießstätten Übungen für Wettkämpfe wie z. B. für Landes-, Bundes-, Weltmeisterschaften und Olympische Spiele durch. Der Erfolg bei der Sportart Schießen basiert zum großen Teil auf Übung. 
Jäger bereiten ihren Nachwuchs im Umgang mit Waffen auf die gesetzlich vorgeschriebene staatliche Jägerprüfung vor und führen Übungen für den sicheren Umgang mit Jagdwaffen durch.

Aufgrund der Flugeigenschaften der Schrotgeschosse ist das Schießen mit Flinten nicht in geschlossenen Schießständen möglich – je nach Anordnung und Anzahl der Stände wird ohne eine Begrenzung des Schrotflugs bei den Schießanlagen in Schleswig-Holstein eine Fläche von ca. 0,5-6 ha pro Anlage überschossen, mit sehr unterschiedlicher Verteilung der Schrote auf dieser Fläche.

Durch den Schießbetrieb auf offenen Schießständen werden auf und in den Boden neben Schrotkugeln auch Tontaubenscherben und Streubecher aus Kunststoff eingetragen. Aus den bleihaltigen Schrotkugeln können Blei, Arsen und Antimon, aus den Tontauben polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in den Boden gelangen und ein Gefahrenpotenzial für Mensch und Umwelt darstellen.

Bei den Tontauben werden seit einigen Jahren PAK-freie bzw. PAK-arme Trägermaterialien verwendet. Auch bei den Schroten gibt es inzwischen zum Bleischrot Alternativen wie etwa Weicheisen- oder Stahlschrot, die für einen umweltgerechten Betrieb von Schießanlagen geeignet sind.
Wenn Schrote aufgefangen und regelmäßig abgesammelt werden, ist ein umweltgerechter Betrieb auch mit Bleischroten möglich. In der Norm DIN 19740 aus dem Jahr 2019 sind in Teil 1 "Umweltrelevante Anforderungen an den Bau und Betrieb von zivilen Schießstätten" die Grundlagen und technische Anforderungen an solch einen umweltgerechten Bau und Betrieb von Wurfscheibenschießanlagen aufgeführt. Danach bieten sich zur Reduzierung durch den Beschuss betroffenen Fläche auch Walllösungen oder Fangsysteme an.

Auf Wurfscheibenschießanlagen, bei denen PAK-haltige Tontauben eingesetzt und Bleischrote verschossen wurden, kann eine schädliche Bodenveränderung entstanden sein. Insbesondere können schädliche Grundwasserveränderungen zu besorgen sein und im Fall von landwirtschaftlicher Nutzung der überschossenen Flächen kann der Wirkungspfad Boden-Pflanze betroffen sein. Wegen der hohen Gehalte an Blei und Arsen im Boden kann in Einzelfällen auch die Besorgnis einer Schädigung von Menschen bei direkter Bodenaufnahme bestehen.
Regelungen im Umgang mit Flächen mit Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen ergeben sich generell aus dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Die DIN 19740 beschreibt in Teil 2 außerdem spezifisch auf Wurfscheibenschießanlagen angepasste Anforderungen an Bodenuntersuchungen für die unterschiedlichen Wirkungspfade.

Das damalige Landesamt für Natur und Umwelt (LANU) hat bereits 2006  die verfügbaren Informationen der damals bekannten Standorte aktueller und ehemaliger Wurfscheibenschießanlagen in Schleswig-Holstein zusammengestellt. Demnach wurden 2006 in Schleswig-Holstein 42 Schießanlagen betrieben. Die ältesten Anlagen bestehen seit knapp 100 Jahren. Insbesondere in den 60er und 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts wurden einige dieser Schießanlagen neu eingerichtet. Es wurden und werden aber auch immer wieder Schießanlagen stillgelegt, so dass einige der 42 noch 2006 betriebenen Schießanlagen mittlerweile nicht mehr in Betrieb sind Außerdem sind heute weitere 12 Standorte ehemaliger Anlagen im Land bekannt. Eine aktuell betriebene Anlage wurde für einen umweltgerechten Betrieb (im Sinne der DIN 19740-1) erbaut, so dass aktuell insgesamt von 55 betriebenen und ehemaligen Wurfscheibenschießanlagen in Schleswig-Holstein auszugehen ist.
Die beim Land bereits 2006 zusammengetragenen Informationen zu den Schießplätzen wurden einer ersten systematischen Bewertung der Gefährdung verschiedener Schutzgüter und des eventuell erforderlichen Handlungsbedarfs zugeführt. Die Ergebnisse wurden an die unteren Bodenschutzbehörden übergeben und werden dort je nach Priorität in die laufende Altlastenbearbeitung integriert.

Das Landesamt für Natur und Umwelt hat 2005 zudem einen Bericht zur beispielhaften Erkundung der Wurfscheibenschießanlage in Heede veröffentlicht, der bei Interesse beim Landesamt für Umwelt (LfU) angefordert werden kann. Der Bericht enthält vergleichende Untersuchungen zur Abschätzung des Eintrags von bleischrottypischen Stoffen in das Grundwasser unter Beteiligung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und der TU-Hamburg-Harburg. Die Untersuchungen haben unter anderem Erkenntnisse für die heute gültige Norm DIN 19740-2 geliefert.

Seit langem wird aus Umweltsicht der Umstieg von Bleischroten auf Weicheisenschrote empfohlen. Da eine entsprechende EU-weite Regelung zu erwarten ist, wird auch von Seiten des Landesjagdverbandes ein solcher Umstieg bereits jetzt thematisiert. Bei einer Umstellung auf Weicheisenschrote kann auf bereits bestehenden Anlagen ein umweltgerechter Betrieb stattfinden – die mögliche Gefährdung aus den schon verschossenen im Boden liegenden Bleischroten ändert sich dadurch aber nicht. Daher wird empfohlen, den Umstieg auf Weicheisenschrot mit einer Bergung der bereits liegenden Schrote zu kombinieren.

Das Landesamt für Umwelt und das Umweltministerium unterstützen die unteren Bodenschutzbehörden bei der Erkundung von aktuell betriebenen und ehemaligen Wurfscheibenschießanlagen.

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