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Thema : Biotope

Biotopkartierung Schleswig-Holstein - Aktuelles

Aktuelle Informationen und Bekanntmachungen

Letzte Aktualisierung: 25.04.2025

Ansprechpartner zur landesweiten Biotopkartierung

Hannes Hollenbach

Telefon: 04347-704-169

Ansprechpartner speziell zum FFH-Gebietsmonitoring:

Kai Dethmann

Telefon: 04347-704-378

Handreichungen / Grundlagen

Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein

Erläuterungen zur Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein  (PDF, 10MB, Datei ist barrierefrei)

Steckbriefe der FFH-Lebensraumtypen in Schleswig-Holstein

Aktuelles

Wichtiger Hinweis:

Aus technischen Gründen werden die nach §30 BNatSchG i.V.m. §21 LNatSchG gesetzlich geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-Richtlinie der im Jahr 2023 nachkartierten FFH-Gebiete bzw. 2023/24 nachkartierte Biotope im Kreis Nordfriesland im Biotopportal derzeit nicht angezeigt. An einer Behebung wird gearbeitet. Bitte beachten Sie, dass ein ggf. bestehender Schutzstatus bei Erfüllung der Kriterien unabhängig davon greift, ob eine Darstellung im Biotopportal erfolgt oder nicht.

Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass die Ergebnisdaten aus der landesweiten Biotopkartierung im Jahr 2025 (Kreis Dithmarschen) sowie dem FFH-Gebiets-Monitoring 2024/25 noch nicht übernommen wurden, da sich die Daten noch in einem Qualitätssicherungsprozess befinden.

Fortschreibung der landesweiten Biotopkartierung mit Monitoring von FFH-Gebieten

Das Landesamt für Umwelt (LfU) ist als Obere Naturschutzbehörde in Schleswig-Holstein unter anderem für die Durchführung und Aktualisierung der flächendeckenden Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen zuständig, deren Notwendigkeit zur Durchführung auf im Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz festgelegten Vorgaben beruht. Darüber hinaus verpflichtet die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) die EU-Mitgliedstaaten unter anderem dazu, regelmäßig über deren Umsetzung sowie über die Situation der betroffenen Lebensraumtypen zu berichten.

In den Jahren 2026 bis 2028 werden folgende FFH-Gebiete nachkartiert:

0916-391

NTP S-H Wattenmeer und angrenzendeKüstengebiete

1122-391

Niehuuser Tunneltal und Krusau mit angrenzenden Flächen

1123-305

Munkbrarupau- und Schwennautal

1222-301

Stiftungsflächen Schäferhaus

1324-391

Wellspanger-Loiter-Oxbek-System undangrenzende Wälder

1423-394

Schlei inkl. Schleimünde und vorgelagerterFlachgründe

1524-391

Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließendeFlächen

1622-391

Moore der Eider-Treene-Sorge-Niederung

1631-351

Seegalendorfer und Neuratjensdorfer Moor

1724-334

Dünen bei Kattbek

1725-304

Vollstedter See

1725-352

Quellen am Großen Schierensee

1727-322

Untere Schwentine

1727-392

Lanker See und Kührener Teich

1728-304

NSGRixdorfer Teiche und Umgebung

1728-305

NSGVogelfreistätte Lebrader Teich

1826-301

NSGDosenmoor

1924-391

Wälder im Aukrug

1930-301

Middelburger Seen

2025-303

Hasenmoor

2026-304

Barker Heide

2030-351

Waldhusener Moore und Moorsee

2127-333

Leezener Au-Niederung und Hangwälder

2130-391

Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee

2230-391

Wälder und Seeufer östlich des Ratzeburger Sees

2329-352

Pantener Moorweiher und Umgebung

2330-391

Salemer Moor und angrenzende Wälder und Seen

2331-393

Amphibiengebiete westlich Kittlitz

2628-392

Elbe mit Hohem Elbufer von Tesperhude bisLauenburg mit angr. Fl.

Darüber hinaus ist geplant, in den Jahren 2026 und 2027 auf ausgewählten Flächen im gesamten Bundesland Schleswig-Holstein, die landesweite Biotopkartierung auch außerhalb der Natura2000-Gebietskulisse fortzusetzen. Schwerpunktmäßig wird es dabei um die Nachkartierung von Grünländern gehen.

Hier gelangen Sie zur offiziellen Pressemitteilung des LfU:

Pressemitteilung_zum_Thema_vom_28.04.2026

Fortschreibung der landesweiten Biotopkartierung im Jahr 2025

Auch im Jahr 2025 wurde die landesweite Biotopkartierung weiter fortgeführt. Es erfolgte eine Nachkartierung ausgewählter Biotope im Kreis Dithmarschen. Der Fokus der Nachkartierung lag dabei auf der Überprüfung und Aktualisierung von Wertgrünländern und damit in Zusammenhang stehenden Biotopen.

Korrigierte Version 2.2.1 (August 2024) der neuen Kartieranleitung Schleswig-Holstein verfügbar

Der Downloadlink wurde entsprechend aktualisiert. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der vorigen Version werden im Einleitungskapitel des Dokuments zusammengefasst. Auf Nachfrage kann die aktuelle Version der Standardliste auch als Excel-Tabelle herausgegeben werden.

Biotopkartierung wird 2023 und 2024 in Nordfriesland fortgesetzt

Das Landesamt für Umwelt (LfU; vormals LLUR) setzt seit Mai 2023 die landesweite Biotopkartierung in Schleswig-Holstein weiter fort. Während es in den Jahren 2014 bis 2020 vorwiegend um eine landesweite Grundlagenerfassung ging, liegt der Fokus seit dem Jahr 2022 auf einer sukzessiven Überprüfung und Aktualisierung der erhobenen Daten. Die Kartiergebiete 2023 und 2024 beschränken sich auf den Kreis Nordfriesland. (Stand März 2023)

Pressemitteilung zum Thema vom 10. März 2023

Einführung neuer gesetzlich geschützter Biotope und Anpassung von Kartieranleitung und Standardliste

Mit der Einführung des Insektenschutzgesetzes im August 2021 sind Steinmauern, Steinriegel, artenreiche Flachlandmähwiesen und Streuobstwiesen bundesweit unter gesetzlichen Schutz gemäß BNatSchG §30, in Schleswig-Holstein in Verbindung mit §21 LNatSchG, gestellt. Dazu findet derzeit eine Anpassung der Biotopverordnung Schleswig-Holsteins statt. Details zu den Schutzkriterien können bereits den schon entsprechend angepassten Erläuterungen zu den gesetzlich geschützten Biotopen in Schleswig-Holstein entnommen werden.

Erläuterungen zur Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein

Um die neuen gesetzlich geschützten Biotope im Rahmen der Biotopkartierung den neuen Anforderungen entsprechend darstellen zu können, hat es zudem einige Anpassungen in Kartieranleitung und Standardliste des Landes Schleswig-Holstein gegeben

  • Steinmauern und Steinriegel werden zukünftig über eine neu eingerichtete Biotoptypgruppe "TS – Steinstrukturen" abgebildet.
  • Zur Darstellung des geschützten Grünlands, das sich nun in das Arten- und strukturreiche Dauergrünland (Unterschutzstellung bereits 2016) und die Artenreichen Flachlandmähwiesen, gliedert, wurde die bisherige Biotoptypengruppe "GM - Artenreiches mesophiles Grünland" aufgeteilt in "GM - Mesophile Flachlandmähwiesen" (immer LRT 6510) sowie "GW - Artenreiches mesophiles Grünland" und "GF - Artenreiches Feuchtgrünland" (beide Gruppen: kein LRT 6510).

Streuobstwiesen, bis 2022 als Biotoptypgruppe "HO – Streuobstwiesen" erfasst, werden seit 2023 einen anderen (Haupt-)Biotoptyp überlagernd, über die Strukturtypgruppe "ZO - Streuobstwiesen" erfasst. Durch die Überlagerung ist eine Darstellung möglich, bei der eine Fläche sowohl die Kriterien eines gesetzlich geschützten Grünlandes als auch einer gesetzlich geschützten Streuobstwiese erfüllt.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den in Kartieranleitung sowie Erläuterungen zu den gesetzlich geschützten Biotopen genannten Verordnungsnummern zu den neuen gesetzlich geschützten Biotopen um vorläufige Stände handelt, da sich die BiotopV SH noch in Überarbeitung befindet.

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