Aus technischen Gründen werden die nach §30 BNatSchG i.V.m. §21 LNatSchG gesetzlich geschützten Biotope und FFH-Lebensraumtypen gem. Anh. I der FFH-Richtlinie der im Jahr 2023 nachkartierten FFH-Gebiete bzw. 2023/24 nachkartierte Biotope im Kreis Nordfriesland im Biotopportal derzeit nicht angezeigt. An einer Behebung wird gearbeitet. Bitte beachten Sie, dass ein ggf. bestehender Schutzstatus bei Erfüllung der Kriterien unabhängig davon greift, ob eine Darstellung im Biotopportal erfolgt oder nicht.
Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass die Ergebnisdaten aus der landesweiten Biotopkartierung im Jahr 2025 (Kreis Dithmarschen) sowie dem FFH-Gebiets-Monitoring 2024/25 noch nicht übernommen wurden, da sich die Daten noch in einem Qualitätssicherungsprozess befinden.
Fortschreibung der landesweiten Biotopkartierung mit Monitoring von FFH-Gebieten
Das Landesamt für Umwelt (LfU) ist als Obere Naturschutzbehörde in Schleswig-Holstein unter anderem für die Durchführung und Aktualisierung der flächendeckenden Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen zuständig, deren Notwendigkeit zur Durchführung auf im Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz festgelegten Vorgaben beruht. Darüber hinaus verpflichtet die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) die EU-Mitgliedstaaten unter anderem dazu, regelmäßig über deren Umsetzung sowie über die Situation der betroffenen Lebensraumtypen zu berichten.
In den Jahren 2026 bis 2028 werden folgende FFH-Gebiete nachkartiert:
Schlei inkl. Schleimünde und vorgelagerterFlachgründe
1524-391
Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließendeFlächen
1622-391
Moore der Eider-Treene-Sorge-Niederung
1631-351
Seegalendorfer und Neuratjensdorfer Moor
1724-334
Dünen bei Kattbek
1725-304
Vollstedter See
1725-352
Quellen am Großen Schierensee
1727-322
Untere Schwentine
1727-392
Lanker See und Kührener Teich
1728-304
NSGRixdorfer Teiche und Umgebung
1728-305
NSGVogelfreistätte Lebrader Teich
1826-301
NSGDosenmoor
1924-391
Wälder im Aukrug
1930-301
Middelburger Seen
2025-303
Hasenmoor
2026-304
Barker Heide
2030-351
Waldhusener Moore und Moorsee
2127-333
Leezener Au-Niederung und Hangwälder
2130-391
Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee
2230-391
Wälder und Seeufer östlich des Ratzeburger Sees
2329-352
Pantener Moorweiher und Umgebung
2330-391
Salemer Moor und angrenzende Wälder und Seen
2331-393
Amphibiengebiete westlich Kittlitz
2628-392
Elbe mit Hohem Elbufer von Tesperhude bisLauenburg mit angr. Fl.
Darüber hinaus ist geplant, in den Jahren 2026 und 2027 auf ausgewählten Flächen im gesamten Bundesland Schleswig-Holstein, die landesweite Biotopkartierung auch außerhalb der Natura2000-Gebietskulisse fortzusetzen. Schwerpunktmäßig wird es dabei um die Nachkartierung von Grünländern gehen.
Hier gelangen Sie zur offiziellen Pressemitteilung des LfU:
Fortschreibung der landesweiten Biotopkartierung im Jahr 2025
Auch im Jahr 2025 wurde die landesweite Biotopkartierung weiter fortgeführt. Es erfolgte eine Nachkartierung ausgewählter Biotope im Kreis Dithmarschen. Der Fokus der Nachkartierung lag dabei auf der Überprüfung und Aktualisierung von Wertgrünländern und damit in Zusammenhang stehenden Biotopen.
Korrigierte Version 2.2.1 (August 2024) der neuen Kartieranleitung Schleswig-Holstein verfügbar
Der Downloadlink wurde entsprechend aktualisiert. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der vorigen Version werden im Einleitungskapitel des Dokuments zusammengefasst. Auf Nachfrage kann die aktuelle Version der Standardliste auch als Excel-Tabelle herausgegeben werden.
Biotopkartierung wird 2023 und 2024 in Nordfriesland fortgesetzt
Das Landesamt für Umwelt (LfU; vormals LLUR) setzt seit Mai 2023 die landesweite Biotopkartierung in Schleswig-Holstein weiter fort. Während es in den Jahren 2014 bis 2020 vorwiegend um eine landesweite Grundlagenerfassung ging, liegt der Fokus seit dem Jahr 2022 auf einer sukzessiven Überprüfung und Aktualisierung der erhobenen Daten. Die Kartiergebiete 2023 und 2024 beschränken sich auf den Kreis Nordfriesland. (Stand März 2023)
Einführung neuer gesetzlich geschützter Biotope und Anpassung von Kartieranleitung und Standardliste
Mit der Einführung des Insektenschutzgesetzes im August 2021 sind Steinmauern, Steinriegel, artenreiche Flachlandmähwiesen und Streuobstwiesen bundesweit unter gesetzlichen Schutz gemäß BNatSchG §30, in Schleswig-Holstein in Verbindung mit §21 LNatSchG, gestellt. Dazu findet derzeit eine Anpassung der Biotopverordnung Schleswig-Holsteins statt. Details zu den Schutzkriterien können bereits den schon entsprechend angepassten Erläuterungen zu den gesetzlich geschützten Biotopen in Schleswig-Holstein entnommen werden.
Um die neuen gesetzlich geschützten Biotope im Rahmen der Biotopkartierung den neuen Anforderungen entsprechend darstellen zu können, hat es zudem einige Anpassungen in Kartieranleitung und Standardliste des Landes Schleswig-Holstein gegeben
Steinmauern und Steinriegel werden zukünftig über eine neu eingerichtete Biotoptypgruppe "TS – Steinstrukturen" abgebildet.
Zur Darstellung des geschützten Grünlands, das sich nun in das Arten- und strukturreiche Dauergrünland (Unterschutzstellung bereits 2016) und die Artenreichen Flachlandmähwiesen, gliedert, wurde die bisherige Biotoptypengruppe "GM - Artenreiches mesophiles Grünland" aufgeteilt in "GM - Mesophile Flachlandmähwiesen" (immer LRT 6510) sowie "GW - Artenreiches mesophiles Grünland" und "GF - Artenreiches Feuchtgrünland" (beide Gruppen: kein LRT 6510).
Streuobstwiesen, bis 2022 als Biotoptypgruppe "HO – Streuobstwiesen" erfasst, werden seit 2023 einen anderen (Haupt-)Biotoptyp überlagernd, über die Strukturtypgruppe "ZO - Streuobstwiesen" erfasst. Durch die Überlagerung ist eine Darstellung möglich, bei der eine Fläche sowohl die Kriterien eines gesetzlich geschützten Grünlandes als auch einer gesetzlich geschützten Streuobstwiese erfüllt.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den in Kartieranleitung sowie Erläuterungen zu den gesetzlich geschützten Biotopen genannten Verordnungsnummern zu den neuen gesetzlich geschützten Biotopen um vorläufige Stände handelt, da sich die BiotopV SH noch in Überarbeitung befindet.
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