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Thema : Schulrecht von 'A bis Z'

Informationen für Lehrkräfte zum Auslandsschulwesen

Ein Auslandsaufenthalt eröffnet neue Perspektiven auf die eigene Arbeit.

Letzte Aktualisierung: 01.03.2026

Ein Aufenthalt im Ausland, eine Fortbildung im internationalen Rahmen oder die Entwicklung von schulischen Partnerschaften mit anderen Ländern ist immer auch ein Beitrag, um eine neue Perspektive für die eigene Arbeit zu bekommen. Durch ein solches Engagement entstehen dann meistens auch Freundschaften und Möglichkeiten, die die eigene Arbeit in ein ganz anderes Licht rücken können. Grund genug sich auf den folgenden Seiten über Angebote und Chancen zu informieren.

Freigabeverfahren für das Auslandsschulwesen

Das Freigabeverfahren gilt für Bewerbungen um eine Freigabe als Auslandsschuldienstlehrkraft, Bundesprogrammlehrkraft, Landesprogrammlehrkraft sowie als Ortslehrkraft. Ausgenommen sind Lehrkräfte, die als Begleitpersonen von vermittelten Auslandsschuldienstlehrkräften im Ausland tätig werden.

Die Bewerbung für den Auslandsschuldienst erfolgt jeweils zu dem im jährlichen Runderlass des Ministerium zu Anträgen und Bewerbungen für das kommende Schuljahr (Planungserlass) genannten Termin.

Die Lehrkraft bewirbt sich schriftlich mittels Fragebogen der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (www.auslandsschulwesen.de) auf dem Dienstweg im Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (III 2424). Zweitbewerbungen sind nur auf eine Funktionsstelle, Drittbewerbungen grundsätzlich nicht möglich.

Der Bewerbung ist eine dienstliche Beurteilung beizufügen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein darf. Die dienstliche Beurteilung wird bei Bedarf vom MBWFK veranlasst.

Das Ministerium entscheidet, ob eine Freigabe für den Auslandsschuldienst erteilt wird. Voraussetzungen sind:

  • eine überdurchschnittliche Befähigung,
  • die Bereitschaft zu einem überdurchschnittlichen pädagogischen und persönlichen Engagement.

Es besteht kein Anspruch auf Freigabe.

Für die Bewerbung gelten folgende Fristen/Grenzen:

  • Eine Freigabe ist frühestens drei Jahre nach der Verbeamtung auf Lebenszeit und bei Tarifangestellten sechs Jahre nach der unbefristeten Einstellung möglich.
  • Eine erneute Freigabe ist frühestens drei Jahre nach Rückkehr aus dem Auslandsschuldienst möglich.

Das Ministerium teilt der Bewerberin / dem Bewerber den Termin mit, ab dem sie/er für den Auslandsschuldienst freigegeben wird. Dies ist in der Regel der 1. August des nächsten Jahres nach dem Bewerbungstermin im November.

Die Freigabe gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren. Befindet sich eine Bewerberin / ein Bewerber nach Ablauf der zwei Jahre in einem Auswahlverfahren, so verlängert sich die Freigabefrist bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens.

Die Freigabe für eine Vermittlung in den Auslandsschuldienst erlischt grundsätzlich, wenn

  • die Bewerberin / der Bewerber eine besondere Tätigkeit übernimmt (Funktionsstelle, hauptamtliche Tätigkeit beim IQSH etc.),
  • auf eigenen Antrag in ein anderes Bundesland versetzt wird,
  • dreimal ein Vermittlungsangebot im angestrebten Einsatzgebiet ohne triftigen Grund ablehnt. Eine erneute Freigabe erfolgt frühestens drei Jahre nach der Löschung.

Eine Vermittlung in den Auslandsschuldienst erfolgt grundsätzlich nur, wenn die Lehrkraft zu Beginn des Auslandseinsatzes das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Bewerbungen auf Stellen als Schulleiterin bzw. Schulleiter, als Leiterin bzw. Leiter einer deutschen Abteilung oder Fachberaterin bzw. Fachberater im Auslandsschuldienst, die auf der Internetseite des MBWFK oder der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen bekannt gegeben werden, sind jederzeit möglich. Hierbei gelten folgende Fristen:

  • Eine Freigabe von Funktionsstelleninhaberinnen und Funktionsstelleninhabern ist frühestens vier Jahre nach der Übertragung dieser Funktionsstelle auf Dauer möglich.
  • Eine Freigabe von Schulleiterinnen und Schulleitern ist frühestens fünf Jahre nach der Übertragung der Schulleitung auf Dauer möglich. 

Ansprechpersonen im MBWFK:

weitere Informationen unter Freigabeverfahren für das Auslandsschulwesen (PDF, 62KB, Datei ist barrierefrei)

Bewerben nach Schleswig-Holstein

Bewerbungen aus dem Auslandsschuldienst in den schleswig-holsteinischen Schuldienst sind möglich, wenn das Bundesland, aus dem beurlaubt wurde, die Freigabe erklärt. Stellenausschreibungen finden Sie im Stellenmarkt Schule. Bei Bewerbungen auf Funktionsstellen ist in jedem Fall eine benotete Anlassbeurteilung erforderlich.

Ergänzende Informationen

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