Beim internationalen Austausch von Fremdsprachenassistenzkräften (FSA) wirken Studierende an einer ausländischen Bildungseinrichtung im Fremdsprachenunterricht mit.
Die Studierenden erhalten einen Einblick in das Bildungswesen des Gastlandes und die dortigen Unterrichtsmethoden. Gleichzeitig erweitern die FSA in dieser Praxisphase ihre sprachlichen und methodisch-didaktischen Fähigkeiten. Das Programm ermöglicht angehenden Lehrkräften eine intensive sprachliche und methodisch-didaktische Fortbildung. An den Gasteinrichtungen bereichern und beleben sie als junge, motivierte und landeskundlich versierte Muttersprachlerinnen und Muttersprachler den Unterricht.
Für Studierende aus Deutschland
Für mindestens fünf Monate praktische Unterrichtserfahrung im Ausland sammeln und dafür bezahlt werden? Das geht: Bewerben Sie sich einfach beim Pädagogischen Austauschdienst als Fremdsprachenassistenzkraft, kurz: FSA. Je nach Einsatzland unterstützen Sie für fünf bis elf Monate die Deutschlehrkräfte an ausländischen Schulen, in einigen Zielländern an Hochschulen. Sie begeistern die Lernenden für die deutsche Sprache und für Deutschland.
Für Studierende aus dem Ausland
In jedem Schuljahr engagieren sich mehr als 800 Studierende aus dem Ausland an Schulen in Deutschland. Als Fremdsprachenassistentin und Fremdsprachenassistent (FSA) unterstützen sie die Lehrkräfte ihrer Gastschule beim Fremdsprachenunterricht.
Ausländische Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA) an Schulen in Schleswig-Holstein
Für das Schuljahr 2025/26 können ausländische Fremdsprachenassistenzkräfte (FSA) an Schulen in Schleswig-Holstein eingesetzt werden. Das Antragsformular ist im Internet auf der Seite des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur unter "Service/Formulare" veröffentlicht. Mit dem Antrag verpflichtet sich die Schule, die FSA zu betreuen und bei der Unterbringung behilflich zu sein. Die FSA sollte über den fremdsprachlichen Bereich hinaus in möglichst viele Aktivitäten der Schule eingebunden werden.
Die Zuweisung der ausländischen Assistenzkräfte erfolgt voraussichtlich Anfang des 3. Quartals 2025 - Absagen werden nicht erteilt.
Die Bewerbung als Gastschule (bitte nur eine Bewerbung pro Schule) senden Sie bitte per E-Mail an den folgenden Kontakt:
sandra.mohr@bimi.landsh.de
Die Bewerbungsfrist ist am 16. Dezember 2024 abgelaufen.
FSA
Deutsche Fremdsprachenassistenzkräfte an Schulen im Ausland
Als FSA erhalten Sie wertvolle Einblicke in das Bildungswesen und die Unterrichtsmethoden Ihres Gastlandes. Diese Praxisphase ist damit für Sie als angehende (Fremdsprachen-)Lehrkraft eine intensive sprachliche und methodisch-didaktische Fortbildung. Zur Finanzierung: Ihren Einsatz von etwa 12 Wochenstunden unterstützt das aufnehmende Land mit einem monatlichen Unterhaltszuschuss, der in der Regel die Lebenshaltungskosten abdeckt.
Weitere Informationen sind erhältlich beim Bildungsministerium des Landes Schleswig-Holstein oder beim PAD.
Die Bewerbungsphase für deutsche FSA ins Ausland für das Austauschjahr 2025/26 ist eröffnet.
Interessierte Studierende sowie Absolventinnen und Absolventen können sich auf der Webseite des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) über das Programm und das Bewerbungsverfahren informieren sowie ihre Online-Bewerbung beginnen: mehr lesen
Bewerbungsfristen:
- Die Bewerbungsfristen sind abgelaufen.
Ausländische Fremdsprachenassistenzkräfte an Schulen in Deutschland
Dieses traditionsreiche Programm gibt es bereits seit über 115 Jahren. Es wird es im Auftrag der Kultusministerien der Bundesländer vom Pädagogischen Austauschdienst (PAD) koordiniert.
- FSA sind Fremdsprachenassistenzkräfte, die an deutschen Schulen eingesetzt werden.
- Sie unterstützen die Lehrkräfte im Fremdsprachenunterricht in ihrer Muttersprache und erhalten ein monatliches Stipendium.