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Thema : Artenschutz

Artenhilfsprogramme



Letzte Aktualisierung: 29.04.2015

Der Schutz der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten muss im wesentlichen über den Schutz ihrer angestammten Lebensräume realisiert werden. Einige Arten und Artengruppen benötigen allerdings in unserer Kulturlandschaft zusätzliche gezielte Hilfsmaßnahmen, die den Biotopschutz ergänzen müssen. Derartige Maßnahmen werden im Rahmen von Artenhilfsprogrammen durchgeführt.

Bereits 1983 hatte die damalige oberste Landschaftspflegebehörde ein erstes Artenschutzprogramm aufgestellt, welches mehrere Artenhilfsprogramme für einzelne Arten und Artengruppen zusammenfasste. Dieses Artenschutzprogramm wurde im Bericht der Landesregierung zum Arten- und Biotopschutz 1991 erweitert und soll auf der Grundlage von § 23 LNatSchG fortgeschrieben werden. Das Programm konzentriert sich in der Auswahl der Arten oder Artengruppen auf solche, mit denen in der Regel gleichzeitig auch vielen anderen Tier- und Pflanzenarten der entsprechenden Lebensgemeinschaften geholfen wird.

Für folgende Arten oder Artengruppen werden in Schleswig-Holstein Artenhilfsprogramme durchgeführt:

Arten oder Artengruppen

Orchideen, Bunte Wiesen, Wiederansiedlung

Artenhilfsprogramm Orchideen und Bunte Wiesen

Im Rahmen des Programmes werden praktische Schutz- und Pflegemaßnahmen für Orchideen und bunte Wiesen erarbeitet.

Artenhilfsprogramm Wiederansiedlung gefährdeter Pflanzenarten

Stark bedrohte Pflanzenarten werden durch die künstliche Anzucht und Vermehrung sowie durch das anschließende Auspflanzen in der freien Natur gefördert. Dieses kann aber auch von Gartenbesitzern über das Einbringen in den privaten Garten erfolgen. Die Aktion wird alljährlich über die Ausgabe von Saatgrußkarten beworben.

Artenhilfsprogramm Fledermäuse und Höhlenbäume

In den 70ziger und 80ziger Jahren des 20. Jahrhunderts gingen die Fledermausbestände in Schleswig-Holstein drastisch zurück, ohne dass die Ursachen hierfür genau bekannt waren. Das Artenhilfsprogramm sollte hier Abhilfe schaffen. Daneben besteht auch weiterhin das Ziel, günstige Lebensbedingungen für die verschiedenen Arten zu schaffen und nachhaltig zu sichern. Das Land fördert verschiedene Maßnahmen zur Erfassung, zur biologischen Forschung und zum Schutz der Fledermäuse. Von herausragender Bedeutung für den Fledermausschutz ist das Naturdenkmal „Segeberger Kalkberg und Kalkberghöhle“. Heute wissen wir, dass es zu den bedeutendsten Fledermausquartieren Mitteleuropas zählt. Ferner hat die Levensauer Hochbrücke in Kiel als größtes deutsches Überwinterungsquartier für den Großen Abendsegler europaweite Bedeutung.

Verglichen mit der Einschätzung von 1990 hat sich die Situation für diese Tiergruppe offensichtlich verbessert. Durch Sicherung und Schaffung von Sommer- und Winterquartieren haben sich vielerorts die Zahlen der dort angetroffenen Tiere deutlich erhöht. Weitere Informationen erhalten Sie in der Roten Liste der Säugetiere.

Positive Entwicklungen für die Fledermäuse ergeben sich auch durch die heutige Waldbewirtschaftung. Auf mehr Flächen wird ein naturnaher Waldbau angestrebt und umgesetzt. Höhlenbäume, die als Sommerquartiere dienen, finden mehr Schutz als in früheren Jahren. Die in den Landesforsten durchgeführte FSC-Zertifizierung garantiert eine naturnahe Waldbewirtschaftung sowie eine Integration von Naturschutzzielen.

Positiv mögen sich auch zahlreiche Einzelmaßnahmen zur Erhöhung und Verbesserung des Anteils naturnaher Bereiche durch Flächenankäufe und -entwicklung insbesondere durch die Stiftung Naturschutz , private Stiftungen, Verbände und Kommunen, durch Extensivierungsmaßnahmen und Flächenstilllegungen ausgewirkt haben. Der Anteil von Flächen ohne Biozideinsatz wurde dadurch erhöht. Durch diese Maßnahmen konnten die Nahrungsgrundlagen für die Fledermäuse verbessert werden.

Artenhilfsprogramm Fischotter

Eine Vielzahl von Verbesserungen hat bewirkt, dass sich die fast erloschenen Bestände in vielen mitteleuropäischen Gebieten wieder erholen. In den Nachbarregionen Dänemark, Mecklenburg und Niedersachsen konnten sich die Bestände stabilisieren und die Otter haben begonnen, ihr Verbreitungsgebiet zu vergrößern. Davon profitiert auch Schleswig-Holstein, wie neuere Funde aus dem Süden und Norden des Landes zeigen.

In der vom Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten 2001 herausgegebenen Broschüre „Fischotterschutz in Schleswig-Holstein" werden die aktuelle Entwicklung des Fischotters und Maßnahmen zu seinem Schutz beschrieben.

Für weitergehende Informationen wird auf den Jagd- und Artenschutzbericht verwiesen.

Broschüre Fischotterschutz in Schleswig-Holstein

Viele Hände werden schützend über eines der in Schleswig-Holstein am meisten bedrohten Säugetiere gehalten. Das belegt die vom Umweltministerium herausgegebene Broschüre Fischotterschutz in Schleswig-Holstein.

Welche Hindernisse es beim Schutz des Fischotters zu überwinden gilt, und wie die verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen dazu beitragen können, das beschreibt die reich bebilderte und mit zahlreichen Übersichtskarten ausgestattete Broschüre anschaulich.

Fischotter_pdf  (PDF, 5MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Artenhilfsprogramme Seehund und Kegelrobbe

Schleswig-Holstein hat für Seehunde und Kegelrobben eine besondere Verantwortung. Sie bilden einen unersetzlichen Bestandteil des Wattenmeer-Ökosystems. Darüber hinaus sind sie als Indikatoren für den Zustand des Wattenmeeres von großer Bedeutung. Das Artenhilfsprogramm will dazu beitragen, dass die günstigen Erhaltungszustände für Seehunde und Kegelrobben im Wattenmeer nachhaltig bewahrt bleiben.

Die Bestandsentwicklung der Seehunde und Kegelrobben wird im Rahmen des trilateralen Monitoringplans durch Zählungen aus dem Flugzeug dokumentiert. Die Bestände haben auf über 14.000 Tiere im Jahr 2005 zugenommen. Die Bestände der Kegelrobben umfassen ca. 1.700 Tiere im Jahr 2005.

Im Zusammenhang mit der letzten größeren seuchenhaften Viruserkrankung, die 1988 rund 60 Prozent des Seehundbestands im Wattenmeer vernichtete, wurden zahlreiche Untersuchungen durchgeführt. Im Vordergrund standen dabei die Zusammenhänge zwischen der Belastung des Lebensraumes Wattenmeer und Nordsee durch Schadstoffe und dem Ausbruch und Umfang des Seehundsterbens. Weitergehende Informationen zur Seehundstaupe finden Sie im Jagd- und Artenschutzbericht 2002 und auf den Seiten des Nationalparkamtes.

Die von Schleswig-Holstein entwickelte Heulervermeidungsstrategie ist nach den Beschlüssen der 7. Trilateralen Regierungskonferenz 1994 allgemeines Ziel im Wattenmeer geworden. Dazu gehört vor allem der Appell an die Besucher des Wattenmeeres, Heuler an ihren Liegeplätzen zu belassen und unverzüglich den zuständigen Seehundjäger zu benachrichtigen.

Die wichtigsten Liege- und Wurfplätze der Seehunde sind für das Befahren und Betreten gesperrt, damit dort weitgehend Störungen vermieden werden. Ausflugsfahrten zu den Seehundbänken werden nach Abstimmung mit dem Nationalparkamt durchgeführt. Im Rahmen des Artenhilfsprogrammes werden auch Maßnahmen gefördert, um Liege- und Wurfplätze der Kegelrobben abzusperren.

Weitere Informationen:

Seehunde und Kegelrobben

Artenhilfsprogramm Eulen

Das Programm zur Wiedereinbürgerung des Uhus, das 1983 initiiert wurde, sollte eine stabile Brutpopulation dieser im letzten Jahrhundert in Schleswig-Holstein ausgerotteten Großvogelart schaffen. Zu diesem Zweck errichtete der Landesverband Eulenschutz in Schleswig-Holstein e.V., der im Rahmen dieses Artenhilfsprogramms vom Land gefördert wird, an ausgewählten Orten des Landes Auswilderungsvolieren und besetzte sie jeweils mit einem Zuchtpaar. Die dort gezüchteten Junguhus wurden nach dem Flüggewerden an das Freileben gewöhnt.

Im Zeitraum von 1980 bis 2002 wurden so in 28 Gebieten insgesamt mehr als 600 Uhus ausgewildert. 2006 konnten über 100 Bruten mit mehr als 150 flüggen Jungvögeln registriert werden.

Auch die Brutplätze der Schleiereule, des Steinkauzes und des Raufußkauzes werden gesichert sowie entsprechende Monitoringprogramme durchgeführt. Die übrigen drei Eulenarten (Waldkauz, Waldohreule und Sumpfohreule) sollen durch Biotopschutzmaßnahmen gesichert werden.

Die Brutbestände der vom Landesverband Eulenschutz betreuten Eulenarten nehmen auch als Folge der Schutzmaßnahmen zu (Schleiereule 400 bis 800 Brutpaare, Steinkauz 100 bis 130 Brutpaare). Näheres hierzu enthält der Jagd- und Artenschutzbericht.

Weitere Informationen:

Landesverband Eulenschutz in Schleswig-Holstein e.V.
http://www.eulen.de

Artenhilfsprogramm Kranich

Mit Hilfe umfangreicher Fördergelder des Landes werden verschiedene Maßnahmen durchgeführt, um den Kranich zu schützen. Hierzu gehört, dass ausreichend hohe Wasserstände in den Brutbiotopen geschaffen und erhalten werden (zum Beispiel in Mooren und Brüchen). Die Maßnahmen haben dazu geführt, dass der Brutbestand von weniger als zehn Paaren in den 70er Jahren auf über 255 in 2006 deutlich angestiegen ist. Näheres hierzu enthält der Jagd- und Artenschutzbericht.

Artenhilfsprogramm Weißstorch, Schwarzstorch, Wiesen- und Moorvögel

In einem gemeinsamen Projekt vom NABU und vom WWF wurden umfangreiche Untersuchungen zum Schutz des Weißstorches durchgeführt. Themen dieses vom Land finanzierten Vorhabens waren die Brut-, Zug- und Überwinterungssituation und die Ökologie des Weißstorches. Neben der Horstbetreuung wird ein Monitoringprogramm durchgeführt. Einzelne Biotopschutzmaßnahmen ergänzen das Artenhilfsprogramm. Es ist immerhin gelungen, den Bestand auf niedrigem Niveau (etwa 200 Paare) zu stabilisieren. Näheres hierzu enthält der Jagd- und Artenschutzbericht.

Dem seltenen Schwarzstorch wird durch Einzelmaßnahmen geholfen. Dazu gehört beispielsweise, Kunsthorste und Nahrungsgewässer anzulegen. Nach der Wiederbesiedelung in Schleswig-Holstein in den 1970er Jahren, brüteten im Jahre 2007 fünf Paare in Schleswig-Holstein. Näheres hierzu enthält der Jagd- und Artenschutzbericht.

Im Vertrags-Naturschutz ist ein Schwerpunkt auf Wiesenvögel ausgerichtet. Es ist allerdings bisher nicht gelungen, den Bestandsrückgang und den Arealverlust der Hauptzielarten Kiebitz und Uferschnepfe aufzuhalten. Der starke Rückgang der Uferschnepfe im Binnenland konnte allerdings durch die Besiedelung der Salzwiesen des Wattenmeeres nach der Einstellung oder Reduzierung der Beweidung teilweise kompensiert werden. Hier hat die Art, wie schon vorher der Rotschenkel, ein neues Refugium gefunden.

Für das Birkhuhn stellen umfassende lebensraumverbessernde Maßnahmen in Moorbereichen, in den wichtigen Moorübergangszonen und in ausreichend extensiv genutzten Grünlandflächen die einzige Möglichkeit dar, diese Vogelart in Schleswig-Holstein zu erhalten.

Artenhilfsprogramm Vögel

Artenhilfsprogramm Vögel der Binnenseen

Ziel ist die Sicherung der Röhricht- und Flachwasserzonen sowie der Möweninseln zum Schutz der Brut-, Rast-, Mauser- und Überwinterungsfunktionen für die Wasservogelarten. Die Brut-, Mauser- und Rastbestände der meisten Zielarten sind stabil.

Artenhilfsprogramm Trauerseeschwalbe

Der Bestand dieser Art ist weiterhin stark rückläufig. 2007 brüteten nur noch 56 Trauerseeschwalbenpaare in 8 Kolonien. Das sind weniger als zehn Prozent der Brutpaare von 1945. Das Areal hat sich weitgehend auf die Halbinsel Eiderstedt und die Untereiderverringert. Mit Hilfe von Vertragsnaturschutz, Beratung vor Ort und Flächenankauf wird versucht, die Bestände zu stabilisieren und wieder zu vergrößern.

Artenhilfsprogramm Seeadler und Taggreifvögel

Die Entwicklung des Seeadler-Bestandes verlief in den letzten Jahren sehr erfolgreich. Seit 1973 wird die Population durch intensive Bewachung der Horste unterstützt. Im Jahr 2007 waren in Schleswig-Holstein 53 Reviere besetzt. 1982 wurden lediglich drei registriert.

Diese erfolgreiche Bilanz ist den vielfältigen Anstrengungen von ehrenamtlichen Bewachern sowie der seit 1972 gegründeten Projektgruppe Seeadlerschutz zu verdanken. Darin arbeiten die Naturschutzverbände einschließlich des Landesjagdverbandes, die Grundeigentümer und die Landesforstverwaltung erfolgreich zusammen. Näheres hierzu enthält auch der Jagd- und Artenschutzbericht.

Seit 1991 fördert die oberste Jagdbehörde das Artenhilfsprogramm für die Wiesenweihe. Ein Schwerpunkt ist die jährliche Bestandserfassung durch das Wildtierkataster und die Ornithologische Arbeitsgemeinschaft Schleswig-Holstein.

Vordringliches Ziel ist es, den Brutbestand in Schleswig-Holstein langfristig zu sichern. Er schwankt jährlich zwischen 30 und 70 Paaren und zählt damit zu den höchsten in der Bundesrepublik Deutschland. Näheres hierzu enthält auch der Jagd- und Artenschutzbericht.

Weitere Informationen:

Projektgruppe Seeadlerschutz
http://www.projektgruppeseeadlerschutz.de

Amphibien, Fische, Flusskrebs

Artenhilfsprogramme Amphibien

Schutzmaßnahmen für Amphibien finden ebenfalls im Rahmen des Vertrags-Naturschutzes statt. Landwirte erklären sich bereit, neben einer extensiven Grünlandbewirtschaftung Flächen für die Schaffung von Kleingewässern, Knicks und dergleichen zur Verfügung zu stellen. Ferner werden Einzelmaßnahmen durchgeführt, um Verluste durch den Straßenverkehr in der Fortpflanzungszeit zu mindern. Informationen zur Bestands- und Gefährdungssituation enthält die Rote Liste der Amphibien, die vom Landesamt für Natur und Umwelt erhältlich ist.

Weitere Informationen sowie Verbreitungskarten sind im Jagd- und Artenschutzbericht enthalten.

Artenhilfsprogramme Fische und Flusskrebs

Zur Zeit gibt es für verschiedene gefährdete Fischarten Förder- und Schutzmaßnahmen. Um Fließgewässer für wandernde Fischarten und für andere Wasserorganismen wieder durchgängig zu machen, werden mit Mitteln der Fischereiabgabe Aufstiegshilfen gebaut und Laichhilfen geschaffen. Die Bestandserfassung der Süßwasserfischarten führt der Landessportfischerverband auch mit Mitteln aus der Fischereiabgabe durch.

Für den Flusskrebs werden ebenfalls einzelne Schutzmaßnahmen durchgeführt. Hier gibt es Wiedereinbürgerungsversuche in geeigneten Bachsystemen. Ziel des Artenhilfsprogrammes ist es, natürliche, sich selbst erhaltende Bestände aufzubauen. Hierdurch sollen Besatzmaßnahmen überflüssig werden. Langfristig wird dieses Ziel jedoch nur erreicht, wenn die Wasserqualität verbessert und entsprechende Fließgewässer renaturiert werden.

Die Stiftung Naturschutz setzt mit ihrer Amphibieninitiative für die am stärksten gefährdeten Arten schwerpunktmäßig Schutzmaßnahmen um.

Weitere Informationen:

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