Die Vollzugshilfe "Integration artenschutzrechtlicher Vorgaben in Windkraftgenehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)" befasst sich mit der Formulierung artenschutzrechtlicher Bestimmungen in Windkraftgenehmigungen (zum Beispiel Abschaltzeiten zum Schutz von Fledermäusen oder Großvögeln). Darüber hinaus enthält sie Erläuterungen über formale Ansprüche an Antragsunterlagen , über die rechtliche Einordnung von Genehmigungsbestandteilen, über Erläuterungen zu den Regelungen des Artenschutzrechts sowie über betreiberbezogene Dokumentationspflichten. Den Kern der Vollzugshilfe bilden Textbausteine für Inhalts- oder Nebenbestimmungen sowie für die jeweils zugehörigen Begründungen. Diese beziehen sich auf alle derzeit durchgeführten artenschutzrechtlichen Maßnahmen in Windkraftgenehmigungen (Kapitel 4).
Artenschutzrechtliche Vorgaben in der BImSchG-Genehmigung von Windenergieanlagen
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