"Arbeitsschutz mit Methode - zahlt sich aus". Mit diesem Slogan wirbt das Arbeitsprogramm Organisation der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie für eine bessere betriebliche Arbeitsschutzorganisation.
Denn je besser der Arbeitsschutz in die alltäglichen Prozesse und Entscheidungen der Betriebe integriert ist, umso wirksamer ist er. Entscheidend für einen wirksamen Arbeitsschutz ist auch eine gute Dokumentation. Dadurch behalten Sie die Übersicht über die aktuelle Situation in Ihrem Betrieb und können ggf. vorhandene Defizite leichter erkennen und nachsteuern. Zudem sind Sie mit einer vollständigen Dokumentation auch auf eine Besichtigung durch die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK) oder den Unfallversicherungsträger vorbereitet.
Die Pflicht zur Dokumentation beinhaltet z. B.
- die Aufgabenübertragung an Führungskräfte und Funktionsträger (§ 13 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz),
- die Bestellung einer Betriebsärztin / eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz),
- die Gefährdungsbeurteilung (§ 6 Arbeitsschutzgesetz),
- die Unterweisung der Mitarbeiter*innen (§ 12 Arbeitsschutzgesetz) oder auch
- die Kartei über die arbeitsmedizinische Vorsorge (§ 3 Absatz 4 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge).
Diese Liste ist nicht abschließend. Aus den einzelnen Vorschriften des Arbeitsschutzes ergibt sich eine Vielzahl an weiteren Dokumentationspflichten. Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich von Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten zu lassen.
Finden Sie mit dem ORGAcheck heraus, wie es in Ihrem Betrieb aussieht.
Handlungsbedarf?
Hier finden Sie Unterstützung:
Staatlicher Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Sie werden sehen, „Arbeitsschutz mit Methode - zahlt sich aus" … auch in Schleswig-Holstein.