Sie arbeiten in Schleswig-Holstein?
Dann könnten folgende Punkte für Sie interessant sein:
Arbeitsbedingungen:
Mindestlohn:
Sie müssen für jede Stunde Arbeit aktuell (Stand 01.01.2025) mindestens 12,81 € brutto bekommen.
Arbeitsvertrag:
Ein Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Allerdings muss Ihr Arbeitgeber Sie über die wesentlichen Vertragsbedingungen, die für Ihr Arbeitsverhältnis gelten, informieren. Dies kann durch einen schriftlichen Arbeitsvertrag oder eine Niederschrift mit den wesentlichen Arbeitsbedingungen erfolgen. Die Niederschrift muss vom Arbeitgeber unterschrieben und Ihnen in Papierform übergeben werden.
Arbeitsunfälle
Wenn Sie bei der Arbeit einen Unfall haben oder sich verletzen, dann sind Sie automatisch versichert. Ihnen stehen kostenlose ärztliche Behandlungen zu. Es ist wichtig, dass Sie Ihrem Arzt mitteilen, dass Sie einen Arbeitsunfall hatten.
Krankheiten
Sind Sie krank, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Eine ärztliche Bescheinigung brauchen Sie spätestens ab dem 4. Kalendertag. Ihr Arbeitgeber darf diese aber auch schon früher verlangen. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als 4 Wochen bestanden hat, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen bis zu 6 Wochen Ihren regulären Lohn weiterzahlen.
Arbeitsmittel:
PSA, Arbeitskleidung, Werkzeuge und sonstige Arbeitsmittel, die für die Arbeit benötigt werden, sind von Ihrem Arbeitgeber zu stellen
Unterkünfte:
Stellt oder vermittelt Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Unterkunft, so gelten besondere Voraussetzungen. Dies gilt auch, wenn die Unterkunft, an einem anderen Ort, als Ihre Arbeitsstelle ist.
Mietkosten
Die Miete für Ihre Unterkunft oder Wohnung darf nicht zu teuer sein. Wenn Sie denken, dass Sie zu viel zahlen, lassen Sie sich beraten. Im Jahr 2021 lag der durchschnittliche Mietpreis in Schleswig-Holstein bei 8,75 € / m².
Kündigung
Ihre Unterkunft darf Ihnen nicht ohne Frist gekündigt werden. Wenn Sie Ihre Arbeit verlieren, müssen Sie deshalb nicht aus der Wohnung ausziehen. Meistens ist die Kündigungsfrist 3 Monate.
Schlafen / Belegung
- Für Ihr Bett und Ihre persönlichen Sachen müssen Ihnen in Ihrer Unterkunft mindestens 6 m² Platz zur Verfügung stehen.
- Männer und Frauen müssen in getrennten Räumen schlafen können.
- Es dürfen höchstens 8 Personen in einem Zimmer schlafen.
- Damit Sie in Ruhe schlafen können, dürfen Sie nicht mit Personen aus einer anderen Arbeitsschicht in einem Zimmer wohnen.
- Jede Person muss ein eigenes Bett haben.
- Sie müssen Ihren Schlafraum verdunkeln können.
Ausstattung
- ausreichend Duschen / Badewannen und Toiletten für alle Bewohner*innen
- Küche mit Kochgelegenheit und Kühlschrank
- ausreichend Tageslicht
- Möglichkeit zum Waschen und Trocknen Ihrer Wäsche
- abschließbare Türen und Schränke
- Wenn Sie mit mehr als 4 Personen in einer Unterkunft zusammenwohnen: Aufenthaltsraum mit Stühlen und Tischen
Sicherheit / Notfälle / Gesundheit
- In Ihrer Unterkunft müssen Rauchmelder, ein Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Mittel vorhanden sein.
- Ihre Unterkunft muss für Feuerwehr und Rettungsdienst leicht erreichbar sein.
- Sie müssen Ihre Treppen sicher nutzen können.
- Ihre Unterkunft muss gut zu lüften sein.
- Ihre Unterkunft muss frei von Schimmel sein.
- Ihre Unterkunft muss auf mindestens 21 °C geheizt werden können.
- Die elektrischen Anlagen, z. B. Steckdosen in Ihrer Unterkunft, müssen unbeschädigt sein.
- Ihre Unterkunft muss sauber und frei von Krankheitserregern und Ungeziefer wie z. B. Küchenschaben sein.
- Die Reinigung Ihrer Unterkunft muss
geregelt sein.
Beratung
- Sie haben Fragen zu einem der Punkte?
- Sie sind sich bei einem der aufgeführten Punkte nicht sicher, ob er zutrifft?
- Sie haben Mängel in Ihrer Unterkunft festgestellt?
Die Beratungsstellen finden Sie hier:
Kontakt Arbeit und Leben
Kontakt DGB
Kontakt StAUK
Hilfe für gutes Arbeiten und Wohnen in Schleswig-Holstein - deutsch