Sozialvorschriften im Straßenverkehr sind verbindliche gesetzliche Regelungen, die Arbeits- und Ruhezeiten, Lenkzeiten sowie weitere Arbeitsbedingungen für Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Personen- und Güterverkehr festlegen.
Die EG-Sozialvorschriften im Straßenverkehr gelten für:
- Güterbeförderungen mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 Tonnen übersteigt,
- ab dem 1. Juli 2026 bei grenzüberschreitenden Güterbeförderungen oder bei Kabotagebeförderungen mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 2,5 Tonnen übersteigt
- und für Personenbeförderungen mit Fahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers ausgestattet sind.
Ihr übergeordnetes Ziel ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, die Gesundheit und Arbeitsbedingungen der Fahrerinnen und Fahrer zu schützen und faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb des europäischen Binnenmarkts zu gewährleisten. Durch klare Vorgaben zu Fahrzeiten, Pausen und Ruhezeiten soll Übermüdung reduziert und damit das Risiko von Unfällen minimiert werden. Zudem dienen die Vorschriften der Harmonisierung der Rahmenbedingungen für Verkehrsunternehmen in allen EU-Mitgliedstaaten.
In Schleswig-Holstein obliegt die Aufsicht über die Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr der Polizei und dem Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit.
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Abteilung Arbeitsschutz