Kurzgefasste Informationen für Ärztinnen und Ärzte, Informationsblatt Mutterschutz und weitere Informationen
Letzte Aktualisierung: 06.01.2023
Das Mutterschutzgesetz will die im Arbeitsverhältnis stehende Mutter und vor allem das ungeborene Kind schützen. Der Schutz bezieht sich auf Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, auf finanzielle Einbußen sowie auf den Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Entbindung.
Das Bundesfamilienministerium hat zusammen mit Expertinnen und Experten des Ausschusses für Mutterschutz einen Ad-Hoc-Arbeitskreis zum Thema Mutterschutz und SARS-CoV-2 eingerichtet. Dessen fachwissenschaftliche und rechtliche Bewertungen sowie einen gesonderten FAQ-Teil finden Sie auf der Homepage des Ausschusses für Mutterschutz
Informationen zu einem Beschäftigungsverbot schwangerer Frauen
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