Teil der Reaktion der Europäischen Union auf die COVID-19-Pandemie
Die Europäische Union stellt mit ihrem Aufbauinstrument „Next Generation EU“ 750 Milliarden Euro zur Bewältigung der Corona-Pandemie bereit. Teil dieses Programms ist die Initiative REACT-EU.
Aus REACT-EU erhält Deutschland 2,4 Milliarden Euro. Davon entfallen auf Schleswig-Holstein 59,1 Millionen Euro: 14,8 Millionen Euro stehen dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung, 44,3 Millionen Euro dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Die REACT-EU-Mittel sollen laut maßgebender EU-Verordnung im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und zur Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft (REACT-EU) im Zeitraum von 2021 bis 2023 eingesetzt werden.
Die ESF-Verwaltungsbehörde hat Ende 2020 bei den Wirtschafts- und Sozialpartnern und den Landesministerien Projektideen und Förderansätze abgefragt, die dabei unterstützen mit den REACT-Mitteln die entstandenen Problemlagen zu lindern und eine nachhaltige Erholung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt zu fördern.
Die Ergebnisse dieses Beteiligungsprozesses bildeten die Grundlage für die Entscheidung zu folgenden drei Förderschwerpunkten, in denen die im Rahmen von REACT-EU zusätzlich bereitgestellten Mittel eingesetzt werden:
Zielgruppenspezifische Angebote zur Linderung der Folgen der COVID-19-Pandemie
Nachhaltige Kompetenzentwicklung – Weiterbildungsbonus Pro
Vorhaben zur Realisierung von Digitalisierungspotenzialen
Die finanziellen Mittel werden abzüglich des Anteils für die Technische Hilfe (bis max. 4 %) zu je einem Drittel auf diese Schwerpunktbereiche aufgeteilt.
Förderung von Beratungs-, Coaching- oder Qualifizierungsprojekten für speziell von der COVID-19-Pandemie betroffene Personenkreise
Im Rahmen dieser Aktion sollen Vorhaben ergänzend zu vorhandenen Unterstützungsleistungen durch geeignete zielgruppenspezifische Beratungs-, Coaching- und Qualifikationsbausteine helfen, vorhandene Problemlagen abzubauen und individuelle Wege zur Aufnahme / Festigung einer Ausbildung oder Aufnahme einer Beschäftigung bzw. Aufrechterhaltung einer selbständigen Tätigkeit aufzuzeigen.
Beispielsweise können unter Berücksichtigung der jeweiligen Lebenssituation Maßnahmen zur psychosozialen Stabilisierung und zur Stärkung / Entwicklung von Resilienz, Beratungen zu individuellen beruflichen Perspektiven und Strategien oder Qualifikationsbausteine, insbesondere zur Stärkung digitaler Kompetenzen, gefördert werden.
Zu den vorgesehenen Zielgruppen zählen insbesondere junge Menschen im Übergang von Schule in den Beruf, Arbeitslose und Langzeitarbeitslose mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt, Arbeitsuchende vor besonderen pandemiebedingten Herausforderungen sowie durch die COVID-19-Pandemie in ihrer selbständigen Existenz gefährdete Solo-Selbständige und Inhaber/innen von Kleinst- und Kleinunternehmen.
Weiterführende Informationen
Informationen und Antragsunterlagen für Projektträger finden Sie bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH): Seite der IB.SH
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Mit Hilfe des Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein können die Kosten für eine berufliche Weiterbildung für Erwerbstätige bezuschusst werden. Das bietet den Anreiz und die Chance, die eigene Qualifikation zu verbessern und die berufliche Zukunft bestmöglich abzusichern. Ganz gleich, ob Sie beschäftigt, in Ausbildung, freiberuflich tätig sind oder ein Kleinstgewerbe betreiben.
Nur eine fundierte und aktuelle berufliche Qualifikation sichert dauerhaft den Arbeitsplatz. Und nur gut aus- und weitergebildete Beschäftigte helfen den Unternehmen, erfolgreich zu sein. Deshalb unterstützt das Land Schleswig-Holstein die berufliche Weiterbildung.
Was wird unterstützt?
Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Erwerbstätige gefördert.
Der Zuschuss zur beruflichen Weiterbildungsmaßnahme umfasst bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 Euro pro Antragstellenden und Kalenderjahr. Die verbleibenden 60 Prozent der Seminarkosten sind von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber oder der/dem selbstständig Erwerbstätigen zu übernehmen. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 16 Zeitstunden sind nicht zuwendungsfähig.
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist Teil des Landesprogramms Arbeit 2021-2027 und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Dort werden Sie beraten und erhalten alle weiterführenden Informationen. Die IB.SH bearbeitet auch die eingehenden Anträge. Zu den Antragsformularen gelangen Sie hier:
Das Angebot an Weiterbildungskursen ist vielfältig. Im Kursportal Schleswig-Holstein können Sie das für Sie passende Angebot Ihrer Region finden. Auch Online-Weiterbildungen werden mithilfe des Weiterbildungsbonus gefördert.
Für eine individuelle Beratung zu den für Sie passenden Weiterbildungen steht Ihnen zudem das Beratungsnetzwerk Weiterbildung zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier:
Als Unternehmen richten Sie Ihre Fragen zum Weiterbildungsbonus und zu allen weiteren Förderprogrammen bitte an unsere landesweit tätigen Fachkräfteberaterinnen und -berater. Die Beratungsstellen sind auf der folgenden Seite aufgeführt:
Vorhaben zur Realisierung von Digitalisierungspotenzialen
Die COVID-19-Pandemie hat bestehende Defizite im Bereich der Digitalisierung aufgezeigt, nicht zuletzt im Bereich der Erwachsenenbildung, außerschulischen Bildung, beruflichen Bildung und Qualifizierung.
Diese Defizite umfassen sowohl fehlende Strukturen, fehlende Lösungen und Formate für digitale Angebote als auch unzureichende digitale Qualifikationen von Anbietern und Empfängern entsprechender Angebote.
Mit der Aktion sollen Projekte unterstützt werden, die einerseits typische arbeitsmarkt- und bildungsbezogene Angebote in dirgitaler Form befördern und andererseits mittelbar dazu beitragen, die digitalen Kompetenzen sowohl von Leistungsanbietern als auch von den Zielgruppen des ESF zu stärken.
Gefördert werden können daher Projekte, die auf digitalen Plattformen zielgruppengerechte Informationen aufbereiten, den Austausch von außerschulischen Bildungs- und Qualifizierungsträgern, Zielgruppen, Netzwerkpartnern und KMU befördern und / oder die Durchführung von adressatengerechten Beratungs- und Coaching- und Schulungsangeboten ermöglichen.
Weiterführende Informationen
Informationen und Antragsunterlagen für Projektträger finden Sie bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH): Seite der IB.SH
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