Aus REACT-EU erhielt Deutschland 2,4 Milliarden Euro, wovon auf Schleswig-Holstein 59,1 Millionen Euro entfielen: 14,8 Millionen Euro standen dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung, 44,3 Millionen Euro dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Die REACT-EU-Mittel sollten laut maßgebender EU-Verordnung im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und zur Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft (REACT-EU) im Zeitraum von 2021 bis 2023 eingesetzt werden.
Die ESF-Verwaltungsbehörde hat Ende 2020 bei den Wirtschafts- und Sozialpartnern und den Landesministerien Projektideen und Förderansätze abgefragt, die dabei unterstützen, mit den REACT-Mitteln die entstandenen Problemlagen zu lindern und eine nachhaltige Erholung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt zu fördern.
Die Ergebnisse dieses Beteiligungsprozesses bildeten die Grundlage für die Entscheidung zu folgenden drei Förderschwerpunkten, in denen die im Rahmen von REACT-EU zusätzlich bereitgestellten Mittel eingesetzt werden:
- Zielgruppenspezifische Angebote zur Linderung der Folgen der COVID-19-Pandemie
- Nachhaltige Kompetenzentwicklung – Weiterbildungsbonus Pro
- Vorhaben zur Realisierung von Digitalisierungspotenzialen
Die finanziellen Mittel wurden abzüglich des Anteils für die Technische Hilfe (bis max. 4 %) zu je einem Drittel auf diese Schwerpunktbereiche aufgeteilt.
Am 30.06.2023 endete die Förderung.
Struktur des Arbeitsmarktprogramms mit REACT (PDF, 157KB, Datei ist barrierefrei)
Öffentlichkeitsarbeit
Bilanz REACT-EU (PDF, 815KB, Datei ist barrierefrei)
Land fördert mit EU-Mitteln 28 Arbeitsmarktprojekte
EU billigt 14 Millionen Euro für zusätzliche Arbeitsmarktprojekte
Rechtsgrundlagen
REACT Verordnung