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Thema : Arbeitsmarkt

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Letzte Aktualisierung: 10.04.2015

Das Arbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Dieses Rechtsverhältnis ist geprägt durch die persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber. Die Arbeitnehmer benötigen daher zum Ausgleich dieser strukturellen Unterlegenheit einen besonderen Schutz, den ihnen das Arbeitsrecht bietet.

Dabei wird zwischen den folgenden Bereichen des Arbeitsrechts unterschieden:

Das Individual-Arbeitsrecht (zum Beispiel Kündigungsschutzgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Nachweisgesetz) regelt insbesondere die gesetzlichen Mindeststandards der Arbeitsbedingungen und betrifft damit unmittelbar die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Bestimmungen zum kollektiven Arbeitsrecht enthalten unter anderem das Tarifvertragsgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz und das Mitbestimmungsgesetz.

Das Arbeitsrecht ist ganz überwiegend Bundesrecht. Alle relevanten Informationen zum Arbeitsrecht – wie zum Beispiel Gesetzestexte und Broschüren – finden Sie unter Weiterführende Links auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Neben den gesetzlichen Regelungen erfolgt die inhaltliche Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse aber auch wesentlich durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Einzelarbeitsverträge.

Weiterführende Links:

Informationen zum Arbeitsrecht des Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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