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Thema : Arbeitsmarkt

Charta der Grundrechte der EU


Die Grund- und Menschenrechte, die in der Europäischen Union gelten, sind in der sogenannten Charta der Grundrechte festgelegt. Sie sind für die Organe und Einrichtungen der EU sowie für nationale Behörden unmittelbar bindend. Damit haben sie auch Einfluss auf den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Gefördert werden hier nur solche Maßnahmen, die im Einklang mit den Werten der Europäischen Union stehen. 

Letzte Aktualisierung: 05.10.2022

Inhalt der Charta

In der Charta der Grundrechte (GRC) sind die persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte und Freiheiten der Menschen enthalten, die in der Europäischen Union leben. In den einzelnen Mitgliedstaaten sind die Grundrechte in den jeweiligen nationalen Rechtssystemen festgeschrieben und werden von nationalen Gerichten durchgesetzt. In Deutschland sind die in der GRC enthaltenen Grundrechte im Grundgesetz verankert. Die Charta selbst ist in sechs Kapitel untergliedert:

  • Würde des Menschen
  • Freiheiten
  • Gleichheit
  • Solidarität
  • Bürgerrechte
  • Justizielle Rechte

Berücksichtigung der Charta in ESF-Plus-Maßnahmen

Hinweise dazu, wie die Charta im Zusammenhang mit ESF-Plus-Maßnahmen berücksichtigt werden kann, finden Sie in den folgenden "Leitlinien der Europäischen Kommission zur Sicherstellung der Einhaltung der Charta der Grundrechte bei der Durchführung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds ('ESI-Fonds')":
Zu den Leitlinien (Amtsblatt der Europäischen Kommission)

Mittel aus dem ESF Plus können nur zur Verfügung gestellt werden, wenn die Achtung der Charta gemäß Artikel 15 in Verbindung mit Anhang III der Verordnung (EU) 2021/1060 (Dachverordnung) bei der Planung und Umsetzung von ESF-Plus-Maßnahmen berücksichtigt wird. Sämtliche Maßnahmen müssen gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1057 (ESF Plus Verordnung) unter Einhaltung der Charta der Grundrechte ausgewählt und durchgeführt werden. Ein Verstoß gegen die Charta kann unter Umständen zur Aussetzung von Zahlungen durch die Europäische Union führen.

Die ESF-Plus-Verwaltungsbehörde verpflichtet die an der ESF-Plus-Förderung des Landes Schleswig-Holstein beteiligten Stellen und Begünstigten zur Einhaltung der Charta in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich. Die Verpflichtung umfasst insbesondere die Wahrung der Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 20 GRC), die Gleichheit von Frauen und Männern (Artikel 23 GRC), die  Nichtdiskriminierung (Artikel 21 GRC), die Integration von Menschen mit Behinderung (Artikel 26 GRC) sowie den Umweltschutz vor allem bei Vergaben der Begünstigten (Artikel 37 GRC) und die Achtung des Schutzes personenbezogener Daten (Artikel 8 GRC).

Beschwerden bei Nichteinhaltung der Charta

Sofern Sie bei der Umsetzung eines aus dem ESF Plus geförderten Vorhabens ihre Grundrechte gemäß der Charta als verletzt ansehen, können Sie sich bei der ESF-Verwaltungsbehörde beschweren. Bitte melden Sie dabei ausschließlich Fälle von Grundrechtsverletzungen, die im Zusammenhang mit Förderungen aus dem Landesprogramm Arbeit 2021 – 2027 stehen. Die Hinweise werden vertraulich behandelt.

Das Beschwerdeverfahren besteht unabhängig von einer möglichen Einreichung einer Klage. Ein Klageverfahren kann in der Regel nur die in ihren subjektiven Rechten verletzte Person veranlassen.

Vorgehensweise

Wichtig ist, dass Sie den Fall möglichst genau beschreiben.

1. Nennen Sie neben der Bezeichnung "Landesprogramm Arbeit 2021 – 2027" das jeweilige Projekt, an dem Sie teilgenommen haben.

2. Beschreiben Sie konkret und detailliert, wer, wann und gegen welche Grundsätze der Charta verstoßen hat.

3. Schildern Sie Ihre Beobachtungen und Erkenntnisse zu den Handlungen möglichst konkret, detailliert und umfassend.

4. Nennen Sie Fakten und Daten und vermeiden Sie Mutmaßungen.

Prüfung der Beschwerde

Die ESF-Verwaltungsbehörde prüft Ihre Beschwerde umfassend. Dazu kann je nach Art des genannten mutmaßlichen Grundrechtsverstoßes eine Überprüfung des Sachverhaltes durch eine Vor-Ort-Prüfung oder durch Überprüfung sonstiger relevanter Unterlagen in Betracht kommen. Je konkreter Ihr Beschwerdetext ist, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Verstöße im Zusammenhang mit der Charta der Grundrechte der EU aufgedeckt werden.

Wichtiger Hinweis: Der Schutz der individuellen Menschenrechte in Deutschland obliegt grundsätzlich den Gerichten. Im deutschen Rechtssystem muss und kann grundsätzlich jeder die Verletzung seiner Rechte selbst gerichtlich geltend machen. Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes garantiert dafür den Rechtsweg.

Ihre Beschwerden richten Sie bitte an uns über das anonyme Kontaktformular

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