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Thema : Sozialpolitik

Sozialpolitik

Sozialhilfe

Die Sozialhilfe ist im Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) geregelt.

Letzte Aktualisierung: 14.03.2024

Leistungen der Sozialhilfe sind grundsätzlich nachrangig: Sie werden erbracht, wenn der individuelle Bedarf nicht aus eigener Kraft, also durch den Einsatz des Einkommens und Vermögens oder durch Unterhaltsleistungen, gedeckt werden kann und auch kein vorrangiges Leistungssystem einspringt.

Bescheid über die Gewährung von Leistungen

Grundsicherung

Das SGB XII sichert den Lebensunterhalt für nicht erwerbsfähige Menschen im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung oder als Hilfe zum Lebensunterhalt für nicht dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen vor Eintritt des Rentenalters. Erwerbsfähige Menschen und die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen erhalten seit dem 1. Januar 2005 lebensunterhaltssichernde Leistungen ausschließlich nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), das der Sozialhilfe gesetzlich vorgeht. Die Leistungshöhe ist in beiden Gesetzen im Wesentlichen gleich.

Eingliederungshilfe

Von großer Bedeutung sind die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach den Paragrafen 53 und folgende SGB XII. Mehr als 37.259 Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen waren im Jahr 2016 in Schleswig-Holstein leistungsberechtigt.

Die Leistungsformen sind vielfältig und umfassen zum Beispiel Frühförderung für behinderte Kinder, die ambulante Betreuung, die Versorgung mit Hilfsmitteln, die Beschäftigung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung, andere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen in Wohnheimen und Wohngruppen sowie tagesstrukturierende Angebote für ältere Menschen.

Weitere Leistungen

Das SGB XII stellt darüber hinaus Leistungen der Hilfen zur Gesundheit für Menschen bereit, die nicht krankenversichert sind. Die Sozialhilfe springt auch im Bereich der Hilfe zur Pflege und bei der Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, etwa bei Obdachlosigkeit, ein.

Zuständigkeit

Grundsätzlich sind für alle Aufgaben und Leistungen nach dem SGB XII die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Nur die Zuständigkeit für stationäre Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten liegt beim Sozialministerium.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Logo Zukunftslabor


Das Zukunftslabor:

Soziale Sicherungssysteme neu denken

Im Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtags haben sich die Regierungsparteien darauf geeinigt, ein „Zukunftslabor“ einzurichten, in dessen Rahmen die Umsetzbarkeit neuer Absicherungsmodelle, z.B. ein Bürgergeld, ein Grundeinkommen oder die Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme diskutiert und bewertet werden sollen. Durch die Auseinandersetzung mit den zentralen Herausforderungen für die Systeme der sozialen Sicherung möchte die Landesregierung gemeinsam mit politischen und gesellschaftlichen Akteuren im Land und der interessierten Öffentlichkeit einen Beitrag im Rahmen der Diskussion über notwendige Anpassungen oder Veränderungen leisten.  

Das ISÖ - Institut für Sozialökologie, das vom Sozialministerium mit den Aufgaben der wissenschaftlichen Koordinierung des Zukunftslabors beauftragt wurde, hat eine Projekthomepage eingerichtet, auf der Sie nähere Informationen zum Projekt abrufen können: www.zlabsh.de.

Schild Zukunft

Welche Auswirkungen haben der demographische Wandel und die Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt und die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland?

Im April 2019 wurde der erste Projektabschnitt abgeschlossen. Darin wurden die aktuellen Studien zur Entwicklung der sozialen Sicherungssysteme vor dem Hintergrund der beiden zentralen Herausforderungen Demographie und Digitalisierung mit dem Ziel einer umfassenden und fundierten Bestandsaufnahme analysiert. Am Ende dieser ersten Projektphase des Zukunftslabors stand die Veröffentlichung einer Literaturstudie mit dem Titel „Zukunftslabor Schleswig-Holstein - Demographie und Digitalisierung #ZLabSH", die von Prof. Dr. Michael Opielka, dem Geschäftsführer und wissenschaftlichen Leiter des ISÖ herausgegeben wurde.

Eröffnung des Zlab Schleswig-Holstein
Minister Garg (4. v. l.) bei der Eröffnungsveranstaltung am 02.05.2019

Die Ergebnisse stellten die an der Studie beteiligten Wissenschaftler auf der ersten öffentlichen Veranstaltung des Zukunftslabors am 02.05.2019 in der Fachhochschule in Kiel vor. Zugleich diente diese vom Sozialministerium und dem ISÖ gemeinsam organisierte und durchgeführte Veranstaltung dazu, der Öffentlichkeit vorzustellen, mit welchem Fragestellungen sich das Zukunftslabor innerhalb der zweijährigen Projektlaufzeit beschäftigen möchte und welche methodischen Mittel zum Einsatz kommen sollen. Im zweiten Teil der Veranstaltung konnten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aktiv in die Diskussion einbringen, indem sie auf einem der drei freien Sitzplätze auf dem Podium Platz nehmen konnten, um ihre Fragen an Sozialminister Heiner Garg oder die anwesenden Wissenschaftler zu richten.

Eine umfangreiche Dokumentation der Veranstaltung einschließlich zahlreicher Bild- und Tonaufnahmen sowie die Literaturstudie finden Sie auf der Projekthomepage www.zlabsh.de.

Aktuelle Delphi-Befragung zur Vertiefung der Zukunftsszenarien

Die Delphi-Befragung ist ein systematisches, mehrstufiges Befragungsverfahren mit Rückkopplung an die Befragten. Sie ist eine Forschungsmethode, die dazu dient, zukünftige Ereignisse, Trends, politische oder technische Entwicklungen bestmöglich einschätzen zu können. Namensgeberin ist das antike Orakel von Delphi. Die Delphi-Befragung „Zukunftsszenarien und Reformszenarien“ (ein sogenanntes „Szenario-Delphi“) im Rahmen des „Zukunftslabor Schleswig-Holstein“ richtet sich an ExpertInnen der Sozialpolitik und der Arbeitsmarktpolitik sowie an interessierte Bürgerinnen und Bürger. Entlang von vier Zukunftsszenarien zum Zusammenhang von Demographie, Digitalisierung und Sozialpolitik und von vier Reformszenarien bitten wir Sie um Ihre Expertise!
Konkret funktioniert die Befragung mit zwei Optionen: als Kurzfassung und als ausführliche Bewertung. Die Kurzfassung wird etwa 20 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen, die ausführliche Fassung etwa 60 Minuten. Sie können die Befragung jederzeit unterbrechen. Diese erste Stufe der Delphi-Befragung ist bis zum 4. November 2019 freigeschaltet.

Über diesen Link können Sie an der Befragung teilnehmen:
https://www.isoe.org/aktuelles/news/delphi-befragung-im-zukunftslabor-gestartet-ihr-expertinnen-wissen-ist-gefragt-beteiligen-sie-sich/

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