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Finanzministerium
: Thema: Ministerien & Behörden

Monika Heinold

Ministerin für Finanzen

Haushalt 2016: Größte finanzpolitische Herausforderung seit Jahrzehnten

• Flüchtlingsausgaben: Land kalkuliert mit 805 Mio. Euro
• Bundeszuschüsse: Das Geld geht mit den Flüchtlingen
• Neuverschuldung: 261 Mio. Euro, Land übernimmt Bundesmethode

Letzte Aktualisierung: 10.11.2015

Finanzministerin Monika Heinold: „Das Land steht vor der größten finanzpolitischen Herausforderung seit Jahrzehnten. Wir können sie auch deshalb bewältigen, weil wir in den letzten Jahren strenge Haushaltsdisziplin gewahrt haben. Diesen Kurs werden wir weiterhin beibehalten. Dafür stehe ich als Finanzministerin. Für mich ist klar: Wir tun das Notwendige. Aber das tun wir auch!
Als Haushaltskonsolidierungsland belasten uns die enormen zusätzlichen Ausgaben im Flüchtlingsbereich natürlich extrem. Aber die Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen muss und wird sichergestellt werden. Wenn Integration gelingen soll, brauchen wir Wohnraum, Lehrerinnen und Lehrer, Kita- und Ausbildungsplätze, die für alle bereit stehen, die in unserem Land leben. Egal, wo sie ihre Heimat bisher hatten. Wir teilen auch die Meinung vieler Experten, dass alle Integrationsmaßnahmen die Konjunktur in Deutschland weiter anschieben werden und uns damit bei der Sicherstellung der wirtschaftlichen Stabilität unseres Landes helfen werden.“

Flüchtlingsausgaben: Land kalkuliert mit 805 Mio. Euro

Mit der Nachschiebeliste kalkuliert das Land mit insgesamt 805 Mio. Euro flüchtlingsbedingter Ausgaben in 2016. Bisher waren im Haushaltsentwurf 314 Mio. Euro vorgesehen.

Wesentliche Ausgabeblöcke sind:

- 421 Mio. Euro für asylbedingte Mehrausgaben im Einzelplan 04 (ohne Personal), u.a. Versorgung und Betreuung in den Erstaufnahmeeinrichtungen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Integrationspauschale und Weiterleitung von Bundesmittel, 202 Mio. Euro mehr gegenüber Haushaltsentwurf 2016
- 190 Mio. Euro für Bau und Betrieb der Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen, 181 Mio. Euro mehr gegenüber Haushaltsentwurf 2016
- 65 Mio. Euro für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, 27 Mio. Euro mehr gegenüber Haushaltsentwurf 2016
- 11,3 Mio. Euro Ausgaben im Bereich Gesundheit (ohne Versorgung in den EAE), 11,2 Mio. Euro mehr gegenüber Haushaltsentwurf 2016
- 54 Mio. Euro Personalausgaben für Polizei, Lehrer, Justiz und Verwaltung im Landesamt für Ausländerangelegenheiten (LFA): 35 Mio. Euro mehr gegenüber Haushaltsentwurf 2016

Angesichts der internationalen Lage ist es zurzeit nicht möglich, belastbare Prognosen für die Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge in 2016 zu treffen. Deshalb orientiert sich die Landesregierung bei der Veranschlagung der Ausgaben an der im September getroffenen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern:

- Für das Jahr 2016 werden 27.200 Zugänge angenommen. Das sind 3,4 % der vom Bund prognostizierten 800.000 Zugänge.
- Für alle Asylbewerberinnen und -bewerber gilt die Annahme, dass 50 Prozent eine gute Bleibeperspektive und je 25 Prozent eine unklare bzw. schlechte Bleibeperspektive haben.
- Die Entscheidung über einen Asylantrag durch das Bundesamt für Migration (BAMF) dauert fünf Monate.
- Das Land erhält vom Bund fünf Monate lang eine Pauschale, die sich aus einem pauschalen Kostensatz von 670 Euro pro Monat und Flüchtling sowie aus der Zahl der prognostizierten Zugänge errechnet.
- Der Bund gewährt für nicht anerkannte Asylbewerberinnen und -bewerber einen 6.Monat Kostenerstattung in Höhe von 670 Euro je Person.

Das Land erhält 2016 vom Bund rund 100 Mio. Euro als Entlastungsmittel für die prognostizierten Neuzugänge. Im Haushalt 2016 muss das Land aber nicht nur für Neuzugänge sondern für alle Flüchtlinge Haushaltsmittel bereitstellen. Nach bisheriger Prognose geht die Landesregierung davon aus, dass Ende 2015 sowohl in den Kommunen als auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes bereits jeweils 29.000 bzw. 25.000 Flüchtlinge sein werden. Danach müsste der Bund dem Land in 2016 insgesamt 234 Mio. Euro erstatten. Aufgrund der vom Bund zugesagten Spitzabrechnung rechnet das Land für 2017 mit einer Nachzahlung von 134 Mio. Euro.

Finanzministerin Monika Heinold: „Aber das sind alles nur Prognosen. Ich bin seit fast 20 Jahren in der Landespolitik und habe bisher noch keinen Haushalt erlebt der so schwer planbar war wie der Haushalt 2016.“

Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen

Die Landesregierung Schleswig-Holstein stellt sich darauf ein, in 2016 bis zu 37.000 Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen versorgen zu können. Dazu stellt die Landesregierung feste Gebäude sowie Container zur Verfügung. Insgesamt plant das Land 2016 mit 190 Mio. Euro für die Unterbringung der Flüchtlinge, das sind 181 Mio. Euro mehr als im Haushaltsentwurf geplant.

Das Land hat in 2015 für den Kauf von Containern 58 Mio. Euro ausgegeben, in 2016 sind für dann erst auflaufende Kosten weitere 56 Mio. Euro eingeplant. Hinzu kommen Mietausgaben in 2016 in Höhe von 34 Mio. Euro. Insgesamt plant das Land mit ca. 12.000 Containern für die Erstaufnahme der Flüchtlinge.

Das bisherige Konzept, kleinere Erstaufnahmeeinrichtungen an den Hochschulstandorten zu bauen und sie anschließend für studentisches Wohnen zu nutzen, wird nicht weiterverfolgt. Für die Kommunen kann dieses Modell jedoch weiterhin von Interesse sein. Soweit Flensburg und Heide in Eigenregie kommunale Aufnahmeeinrichtungen auf den bisher vorgesehenen Flächen mit der Option einer späteren Nachnutzung für studentisches Wohnen planen, wird das Land dies in Abstimmung mit den jeweiligen Hochschulen bei Bedarf mit der Bereitstellung von Flächen unterstützen. Die für den Bau der Erstaufnahmeeinrichtungen an Hochschulen vorgesehenen 35 Mio. Euro aus dem Sondervermögen Hochschulsanierung werden mit der Nachschiebeliste für die Beschaffung von Containern zur Verfügung gestellt. Die Aufstockung des Sondervermögens erfolgt, wie vorgesehen, über IMPULS.

Finanzministerin Monika Heinold: „Mit der Anmietung von Kasernen und fast 12.000 Containern wollen wir sicherstellen, dass alle Flüchtlinge ein Dach über dem Kopf haben. Notfalls steuern wir nach.“

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF)

Mit der Nachschiebeliste plant die Landesregierung für Betreuung und Unterbringung der Minderjährigen insgesamt 65 Mio. Euro. Das sind 27 Mio. Euro mehr als ursprünglich geplant und 41 Mio. Euro mehr als für 2015 vorgesehen. Hinzu kommen 1,3 Mio. Euro für Gerichtsverfahren, um einen Vormund zu bestellen.

Kinderbetreuung

Das Land setzt seinen Anteil an den im Bundeshaushalt freiwerdenden Betreuungsgeldmitteln für den Bau, den Betrieb und Qualität von Kindertagesstätten in den Kommunen ein. Damit stehen für die Kommunen folgende Mittel zur Verfügung:

2016: 9,5 Mio. Euro
2017: 24,3 Mio. Euro
2018: 27,7 Mio. Euro

Darüber hinaus stellt die Landesregierung für die Behandlung traumatisierter Kinder in Kindertagesstätten mit der Nachschiebeliste 1 Mio. Euro bereit.

Stellenbedarf Flüchtlinge

Unabhängig vom Stellenabbaupfad wird die Landesregierung zur Bewältigung der Herausforderungen durch den Zugang von Flüchtlingen 1.001 Stellen schaffen.
Das zusätzliche Personal wird unter anderem an den Schulen, bei der Polizei, der Justiz und im Aufgabenbereich des Innenministeriums gebraucht.

Zum 1. Februar 2016 werden 280 neue Lehrerstellen geschaffen. Zudem werden ab 2016 pro Jahr 4 Mio. Euro für Personal an den Berufsschulen bereitgestellt.
Um angesichts des neuen Bedarfs in den Schulen ausreichend Lehrerinnen und Lehrer gewinnen zu können, wird die Anzahl der Referendarstellen zu den Schuljahren 2016/17 und 2017/18 um jeweils 50 Stellen angehoben.
Im Bereich der Polizei werden mit der Nachschiebeliste gegenüber dem Haushaltsentwurf 200 neue Stellen geschaffen. Damit stehen der Polizei 150 Stellen für Polizistinnen und Polizisten sowie 50 Stellen für Verwaltungskräfte zur Verfügung. Hinzu kommen 100 Ausbildungsstellen im Jahr 2016.

Auch in der Justiz wird nachjustiert. So werden mit der Nachschiebliste 25 zusätzliche Stellen für die ordentliche Gerichtsbarkeit im Zusammenhang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ausgebracht. Gleichzeitig wird in Aussicht gestellt, zusätzliche Stellen an Verwaltungsgerichten zu schaffen, wenn erhöhte Asylverfahrenszahlen es erfordern. Bereits im Haushaltsentwurf 2016 sind 1 Mio. Euro zusätzlich zur Verbesserung der personellen Ausstattung der Verwaltungsgerichte vorgesehen, so dass Asylverfahren schneller durchgeführt werden können.

Um dem Bedarf im Landesamt für Ausländerangelegenheiten gerecht zu werden, schafft das Land 298 neue Stellen. Damit stehen ab 2016 für diesen Bereich 390 Stellen zur Verfügung.
Insgesamt weist die Nachschiebliste 1.001 Stellen mehr aus. (Siehe auch Anlage Stellenplan)

2016 2017 2018 2019 2020
Stellen 1.001 1.051 1.051 1.051 380
Kosten in T€* 34.860,00 48.057,00 48.682,00 48.082,00 15.800,00


Finanzministerin Monika Heinold: „Über 1.000 neue Stellen allein mit der Nachschiebeliste sind das Gegenteil unserer bisherigen Politik des Personalabbaus. Aber wenn wir es, wie die Bundeskanzlerin sagt, schaffen wollen, müssen wir uns dazu auch personell neu aufstellen.“

Weitere Ausgaben

Für Maßnahmen der Arbeitsmarktintegration werden 2016 insgesamt 3,5 Mio. Euro eingeplant. Für Studienkollegs und andere Maßnahmen zur Vorbereitung der Hochschulen auf die Integration von Flüchtlingen stehen 1,5 Mio. Euro zur Verfügung. Um die Gesundheitsvorsorge zu sichern, stellt die Landesregierung 5 Mio. Euro zusätzlich für Krankenhausinvestitionen in 2016 bereit. Weitere 30 Mio. Euro werden als Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2017 bis 2020 bereitgestellt. Zusätzliche 6 Mio. Euro stellt die Landesregierung für die medizinische Versorgung zur Verfügung.

Für das Ehrenamt legt die Landesregierung ein Programm zur Unterstützung auf. Dazu gehören der Aufbau des Projektes „Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe“, inklusive Koordinierungsstellen, die Förderung von Flüchtlingsinitiativen und die Förderung von Vormundschaftsvereinen. Insgesamt sind dafür rund 2,7 Mio. Euro vorgesehen.

Finanzministerin Monika Heinold:Das alles kostet Geld. Aber es wäre noch viel teurer, wenn wir Bildung und Ausbildung nicht möglich machen, die medizinische Versorgung vernachlässigen und das Ehrenamt nicht unterstützen.“

Kommunen: Das Land übernimmt Verantwortung

Die Landesregierung bedauert, dass es bisher zu keiner einvernehmlichen Lösung zwischen Land und Kommunen über die Verwendung der Bundesmittel gekommen ist. Grundlage der Nachschiebeliste ist daher das bisherige Angebot des Landes. Dieses orientiert sich daran, dass derjenige die Kostenerstattung des Bundes erhält, der Kostenträger ist. Für alle registrierten Asylsuchenden, die in den Kommunen sind und deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, wird die Bundesleistung von 670 Euro vollständig an die Kommunen weitergegeben. Um die Integrationspauschale von 900 auf 1000 Euro anheben zu können, erfolgt im 1. Monat eine reduzierte Zahlung von
570 Euro. Das Land hat sich bereit erklärt in Vorleistung zu gehen und unabhängig von der Abschlagszahlung des Bundes für jeden Monat zu zahlen, in dem der Flüchtling da ist. Nach der bisherigen Prognose der Landesregierung würde sie gegenüber den Kommunen mit 120 Mio. Euro in Vorleistung gehen. Insgesamt sind für Kostenerstattungen aus den in Aussicht gestellten Bundesmitteln an die Kommunen 2016 ca. 169 Mio. Euro eingeplant, obwohl das Land lediglich eine Abschlagszahlung in Höhe von 100 Mio. Euro erhält und daraus auch diejenigen Flüchtlinge finanzieren muss, die nicht auf die Kommunen verteilt werden.

Finanzministerin Monika Heinold: „Die Kommunen sollen nicht darunter leiden, dass der Bund mit der Verfahrensbeschleunigung nicht voran kommt und mit einer vermutlich deutlich zu niedrigen Abschlagzahlung arbeitet.“

Für Flüchtlinge, die sich in den Kommunen aufhalten und für die der Bund keine Kosten übernimmt, tragen das Land und die Kommunen wie bisher die Kosten im Verhältnis 70 : 30 nach Asylbewerberleistungsgesetz.
Für Herrichtungsmaßnahmen in anerkannten Gemeinschaftsunterkünften und für die dezentrale Unterbringung stellt das Land den Kommunen mit der Nachschiebeliste jeweils 6 Mio. Euro zur Verfügung.
Zur Unterstützung des Mehrbedarfs in den Transitstädten Flensburg, Kiel und Lübeck stellt das Land 900.000 Euro zur Verfügung. Die Städte können jeweils bis zu 50 % ihrer Kosten in Höhe von maximal 300.000 Euro vom Land erstattet bekommen.

Finanzministerin Monika Heinold: „Das Prinzip, dass das Geld mit dem Flüchtling geht, ist transparent und gerecht. Das Land geht in finanzielle Vorleistung und hilft bei der Finanzierung der Unterkünfte. Ich finde, das ist ein faires Angebot. Es würde mich freuen, wenn es bis zur Verabschiedung des Haushaltes noch eine Einigung mit den Kommunen gibt.“

Wohnungsbauprogramm

Um der angespannten Lage auf dem sozialen Wohnungsmarkt in den Städten und Gemeinden entgegenzuwirken, plant das Land ein großes neues Wohnungsbauprogramm für Menschen mit geringem Einkommen. Perspektivisch ist das Ziel, 20.000 Wohnungen neu zu errichten. In einem ersten Schritt sollen 5.000 Wohnungen geschaffen werden.
Dazu stellt das Land in 2016 aus „Bundesmitteln Wohnungsbau“ 12 Mio. Euro Zinszuschüsse zur Verfügung. In der Finanzplanung 2016-26 werden die weiteren notwendigen Mittel berücksichtigt.

Neuverschuldung: Land übernimmt Bundesmethode zur Ermittlung der Konjunkturkomponente

Mit dem Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse hatte der Landtag 2012 für Schleswig-Holstein eine eigene Methode zur Berechnung der Konjunkturkomponente festgelegt. Damit lag die Ausgabengrenze des Landes in den letzten Jahren deutlich unter der des Bundes. Ab 2016 wechselt das Land bei der Ausgabengrenze von der Landes- zur Bundesmethode.

Der Wechsel erhöht die Ausgabengrenze von 106 Mio. Euro auf 312 Mio. Euro, die mit der Nachschiebeliste um 50 Mio. Euro unterschritten wird. Steigende Steuereinnahmen und niedrige Zinsausgaben helfen, die steigenden Ausgaben zu finanzieren. So steigen die Steuereinnahmen 2016 gegenüber dem Haushaltsentwurf um 211 Mio. Euro. Die Zinsausgaben können aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase und Maßnahmen des Kredit- und Zinsmanagements um 60 Mio. Euro auf 673 Mio. Euro reduziert werden.
Die Neuverschuldung beträgt 261 Mio. Euro. Das sind 209 Mio. Euro mehr als mit dem Haushaltsentwurf 2016 ursprünglich geplant.

Finanzministerin Monika Heinold: „Ich war und bleibe eine Verfechterin der Schuldenbremse. Ich habe den bisherigen Kurs aus tiefster Überzeugung umgesetzt. Aber was helfen hehre Grundsätze, wenn sich die Realität ändert. Zwar beteiligt sich der Bund zukünftig an den Kosten für die Flüchtlinge, aber ein großer Block von Mehrausgaben bleibt noch immer bei Kommunen und Ländern. Humanität muss Vorrang vor Prinzipientreue haben. Das setzen wir mit dem Haushalt 2016 um.“

Nachtragshaushalt für 2015 nicht ausgeschlossen

Im laufenden Haushaltsjahr 2015 sind 385 Mio. Euro für Flüchtlinge veranschlagt. Der aktuell aufgelaufene Mehrbedarf im Umfang von über 90 Mio. Euro konnte im Haushaltsvollzug aus Minderausgaben bei Zinsen und Personal sowie durch Mehreinnahmen aus Bundesmitteln gedeckt werden.

Die Landesregierung kann derzeit nicht ausschließen, dass für weitere Mittelbedarfe im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge bis Ende des Jahres ein zweiter Nachtragshaushalt 2015 erforderlich werden wird.

Finanzministerin Monika Heinold: „ Wenn wir einen weiteren Nachtragshaushalt für 2015 brauchen, werden wir dem Parlament diesen zur Landtagssitzung im Dezember vorlegen. Die Landesregierung hat mehrfach betont, dass unsere humanitäre Verpflichtung nicht am Geld scheitern wird. Und dabei bleibt es auch.“

Anlagen:

Eckwerte
Ausgaben Flüchtlinge
Stellenplan
Methoden

Verantwortlich für diesen Pressetext: Eugen Witte | Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel |
Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-616-3906 | E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de |

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