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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Zwischenlager dürfen nicht zu Endlagern werden

Minister Albrecht besucht das Kernkraftwerk und Zwischenlager Brokdorf und informiert sich über den aktuellen Planungsstand.

Letzte Aktualisierung: 29.11.2018

Minister Albrcht besuchte das Kernkraftwerk Brokdorf.
Das Kernkraftwerk Brokdorf ist das letzte Kernkraftwerk, welches in Schleswig-Holstein in Betrieb ist.

Am heutigen Donnerstag besuchte der Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht das Kernkraftwerk Brokdorf (KBR). Das KBR ist das letzte Kernkraftwerk, welches in Schleswig-Holstein in Betrieb ist. Der von PreussenElektra betriebene Meiler darf nach der Atomgesetznovelle von 2011 noch bis längstens Ende 2021 im Leistungsbetrieb laufen. Miteigentürmer ist Vattenfall (20 %).

Genau ein Jahr nachdem die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerkes Brokdorf bei der Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) den Rahmenantrag zur Stilllegung und zum Abbau des KBR eingereicht hat, informierte sich der neue Minister über den aktuellen Stand.

Aktueller Stand und weiteres Vorgehen

Derzeit werden in dem mehrjährigen Genehmigungsverfahren das Stilllegungs-, Abbau- und Entsorgungskonzept der Betreibergesellschaft sowie der während der Stilllegung geplante Restbetrieb behördlich geprüft. Als nächstes wird zu Beginn des nächsten Jahres der gesetzlich vorgesehene "Scoping-Termin" im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden. Der Scoping-Termin soll u.a. dazu dienen, mit fachlich betroffenen Behörden den Umfang der Unterlagen festzulegen, die die Betreibergesellschaft zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens vorzulegen hat.

In dem Genehmigungsverfahren muss PreussenElektra umfangreiche Dokumente, unter anderem einen Sicherheitsbericht, vorlegen. Das Vorgehen entspricht dem für die Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel. Mit dem Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf kann erst begonnen werden, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen vollständig erfüllt sind und die Genehmigung erteilt ist.

Schon zu Baubeginn 1976 wurde das KBR an der Elbe mit Großdemonstrationen von Atomkraftgegner*innen begleitet. Die Stilllegungsprozesse der Kernkraftwerke in Schleswig-Holstein möchte Jan Philipp Albrecht, der sich schon in seiner Jugend selbst an Anti-Atomkraftdemonstrationen beteiligt hat, als Energiewendeminister konsequent umsetzen. 

Luftaufnahme des AKW Brokdorf
Auch beim Abbau des Kernkraftwerkes Brokdorf hat Strahlenschutz immer oberste Priorität.

Sicherheit geht vor Schnelligkeit

Der wesentliche Unterschied zu den Genehmigungsverfahren für die Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel ist, dass für Brokdorf der Antrag auf Stilllegung und Abbau von der Betreibergesellschaft schon während des noch laufenden Leistungsbetriebs gestellt wurde. Demzufolge werden sich in der ersten Phase des Abbaus noch Brennelemente im Reaktorgebäude befinden, da diese noch nicht ausreichend abgeklungen sein werden. Minister Albrecht: „Einen Abbau des Kernkraftwerks 'um die Brennelemente herum' halte ich nicht für den besten Weg; das Atomgesetz lässt diesen Weg allerdings zu. Die Reaktorsicherheitsbehörde wird darüber wachen, dass der Strahlenschutz zu jedem Zeitpunkt im Vordergrund steht und der Grundsatz 'Sicherheit geht vor Schnelligkeit' immer eingehalten wird.“

Minister Albrecht nutzte auch die Gelegenheit, sich das Standort-Zwischenlager für Kernbrennstoffe auf dem Gelände des KBR anzusehen. Die Aufbewahrungszeit für die hier seit 2007 gelagerten CASTOR-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen soll laut Atomgesetz 40 Jahre nicht überschreiten. In dem Gesetz ist geregelt, dass eine Verlängerung der Aufbewahrungsgenehmigung über 40 Jahre hinaus nur aus unabweisbaren Gründen und nach vorheriger Befassung des Deutschen Bundestags erfolgen darf. Der Minister Albrecht betonte daher: „Die Zwischenlager dürfen nicht zu Endlagern werden.“

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