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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Landesregierung bringt Neuregelung zur gewässerschonenden Düngung auf den Weg

Letzte Aktualisierung: 21.10.2020

KIEL. Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht hat heute den Umwelt- und Agrarausschuss des Landtags über die bevorstehende Änderung düngerechtlicher Vorgaben unterrichtet. Um das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 21. Juni 2018 wegen nicht richtlinienkonformer Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie umzusetzen und das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland beenden zu können, müssen neben der bereits erfolgten Novellierung der Düngeverordnung auch die Landesdüngeverordnungen bis zum Jahresende neugefasst werden. Um die Ausweisung von mit Nitrat belasteten und durch Phosphor eutrophierten Gebieten bundesweit zu vereinheitlichen, haben Bund und Länder im letzten Monat eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung beschlossen. Auf dieser Basis haben die Länder ihre jeweiligen Landesdüngeverordnungen hinsichtlich der Ausweisung der belasteten Gebiete zu gestalten und zusätzliche Anforderungen an die Landbewirtschaftung zu benennen. "Die Arbeiten zur Ausweisung der Kulissen sind abgeschlossen. Nach der heutigen Information des Parlaments wird nun die Verbändeanhörung erfolgen", sagte Albrecht.

Im Gegensatz zur bisherigen Nitrat-Kulisse werden nicht mehr die gesamten Grundwasserkörper in schlechtem Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie in den Blick genommen, sondern lediglich die Bereiche, in denen eine Überschreitung des Schwellenwertes für Nitrat festgestellt wird. Zusätzlich wird eine auf bodenkundlichen und hydrogeologischen Eigenschaften basierende Modellierung durchgeführt und die von der Landwirtschaft durchgeführte Düngung berücksichtigt. Bei Anwendung der neuen von der Verwaltungsvorschrift vorgegebenen Methode verringern sich die mit Nitrat belasteten Gebiete gegenüber der bisherigen Nitrat-Kulisse.

In der neu ermittelten Nitrat-Kulisse gelten neben den Anforderungen der Bundes-Düngeverordnung drei zusätzliche Anforderungen, die in der Landesdüngeverordnung zu regeln sind. Dies sind die beiden bislang schon bestehenden Regelungen zur Untersuchungspflicht von Wirtschaftsdüngern sowie das Einarbeitungsgebot für Düngemittel innerhalb einer Stunde. Als dritte, neue Maßnahme soll eine verpflichtende Schulung von Betriebsinhabern mit Schwerpunkt auf der Erhöhung der Nährstoffeffizienz eingeführt werden.

Auf die Ausweisung mit Phosphor eutrophierter Gebiete wird in Schleswig-Holstein zum gegenwärtigen Zeitpunkt verzichtet, was zur Folge hat, dass die Gewässerabstände durch bundesrechtliche Vorgaben je nach Hangneigung moderat erhöht werden. Der Phosphor-Austrag von landwirtschaftlichen Flächen wird durch eine stärkere Durchsetzung der bestehenden Regelungen insbesondere an hängigen Flächen sowie einen landesweiten Ausbau der Düngeberatung gemindert werden.

Darüber hinaus erwartet die Kommission von Bund und Ländern einen zeitnahen Aufbau eines repräsentativen und aussagekräftigen Wirkungsmonitorings für eine jährliche Berichterstattung, mit dem eine erhöhte Transparenz über die tatsächlichen Düngungsaktivitäten und der Nachweis über die Wirkung der neuen Düngeverordnung erreicht werden soll. "Die Vorgaben der Kommission erfordern eine intensive Kontrolle der landwirtschaftlichen Betriebe, nicht nur in den durch Nitrat belasteten Gebieten", stellte Minister Albrecht abschließend fest.

Albrecht wies darauf hin, dass die beiden von der Universität Kiel 2015 und 2019 vorgelegten Nährstoffberichte über die Situation in Schleswig-Holstein nach wie vor zu hohe Stickstoffüberschüsse, insbesondere in Regionen mit intensiver Tierhaltung und/oder hoher Biogaserzeugung, belegen. Somit besteht weiterhin ein hoher Anpassungsbedarf, um die Ziele des Gewässer-, Klima- und Naturschutzes sowie europäischer Vorgaben (Nitrat-RL, WRRL, Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, NEC/NERC-RL [Richtlinie zur Reduzierung von Luftschadstoffemissionen]) zu erreichen. „Die Umsetzung der genannten EU-Richtlinien stellt eine unmittelbare gesetzliche Pflicht für das Land Schleswig-Holstein dar und wird von der EU-Kommission im Wege von Vertragsverletzungsverfahren ggfs. durch Strafzahlungen durchgesetzt, die das Land in beträchtlichem Maße zu tragen hätte“, so der Minister.

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