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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Kernkraftwerk Brokdorf: Leckage im Abgassystem eines Notstromdiesels

Letzte Aktualisierung: 24.04.2020

BROKDORF/KIEL. Im Kernkraftwerk Brokdorf (KBR) ist bei einem Probelauf am 20. April 2020 im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung eines Notstromdiesels eine Undichtigkeit im Abgassystem festgestellt worden. Das teilte die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) heute (24. April) in Kiel mit. An einem Kompensator zwischen Zylinderaustritt und der Abgasrohrleitung war eine Leckage aufgetreten. Der Probelauf und die wiederkehrende Prüfung des Notstromdiesels konnten ohne Funktionseinschränkungen abgeschlossen werden. Eine Inspektion nach dem Ausbau des Kompensators ergab einen Riss, durch den Abgase entweichen konnten. Der defekte Kompensator wurde innerhalb der zulässigen Unverfügbarkeitszeit der Notstromdieselanlage ausgetauscht und der Notstromdiesel ist wieder verfügbar. Die Reaktorsicherheitsbehörde hat zur Ursachenklärung Sachverständige hinzugezogen. PreussenElektra hat das Ereignis als Meldung der Kategorie N (Normalmeldung) fristgemäß der Reaktorsicherheitsbehörde mitgeteilt.

Hintergrund:

Die Notstromdiesel haben die Aufgabe, die Anlage mit elektrischer Energie zu versor-gen, so dass diese auch bei Ausfall des externen Stromnetzes sicher abgefahren und die Nachzerfallswärme abgeführt werden kann. Das Kernkraftwerk Brokdorf ist eines von drei Kernkraftwerken in Schleswig-Holstein. Während die Kernkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel in Folge einer Atomgesetzänderung im Jahre 2011 keine Berechtigung zum Leistungsbetrieb mehr haben, darf in Brokdorf laut Atomgesetz noch bis längstens Ende 2021 Strom produziert werden.

Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien einge-teilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

 Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede, Julia Marre und Joschka Touré | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/melund

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