Navigation und Service

Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Funktionsstörungen an zwei Brandschutzklappen im Kernkraftwerk Brunsbüttel

Letzte Aktualisierung: 05.09.2018

AKW Brunsbüttel
Im abgeschalteten Kernkraftwerk Brunsbüttel sind bei wiederkehrenden Prüfungen Funktionsstörungen an zwei Brandschutzklappen festgestellt worden.

BRUNSBÜTTEL/KIEL. Im abgeschalteten Kernkraftwerk Brunsbüttel sind bei wiederkehrenden Prüfungen Funktionsstörungen an zwei Brandschutzklappen festgestellt worden. In der Lüftungsanlage des Schaltanlagengebäudes haben zwei thermische Auslöseeinheiten nicht funktioniert, so dass die Brandschutzklappen sich nicht schlossen. Das teilte die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) heute (5. September) in Kiel mit. 

Die Betreibergesellschaft hat das Ereignis der Kategorie „N“ (Normalmeldung) zugeordnet und der Reaktorsicherheitsbehörde fristgemäß gemeldet. Die Behörde hat die Untersuchung des Ereignisses aufgenommen und unabhängige Sachverständige hinzugezogen. 

Hintergrund:

Brandschutzklappen haben im Brandfalle die Aufgabe, nebeneinanderliegende Brandabschnitte voneinander abzugrenzen. Jede Brandschutzklappe ist nicht nur mit einer thermischen Auslöseeinheit, sondern zusätzlich noch mit einer pneumatischen Fernauslösung versehen. Die pneumatische Fernauslösung ist von der thermischen Auslösung konstruktiv getrennt - beide funktionieren unabhängig voneinander. Hinweise für eine Beeinträchtigung der pneumatischen Fernauslösung liegen nicht vor.

Bereits 2015 waren im Kernkraftwerk Brunsbüttel Funktionsstörungen an sechs thermischen Auslöseeinheiten von Brandschutzklappen festgestellt worden, und zwar ebenfalls in der Lüftungsanlage des Schaltanlagengebäudes. Da andere Ursachen nicht festgestellt wurden, war man seinerzeit davon ausgegangen, dass Alterungseffekte zu einer Schwergängigkeit des Auslösemechanismus geführt haben könnten. Die Betreibergesellschaft hatte daher sämtliche thermischen Auslöseeinheiten des betroffenen Brandschutzklappentyps bis Oktober 2016 gegen funktional identische Auslöseeinheiten getauscht und prüft diese seitdem wiederkehrend alle sechs Monate. Gegenstand der jetzt eingeleiteten Untersuchungen ist die Klärung, weshalb bei den neuen Auslöseeinheiten erneut Funktionsstörungen aufgetreten sind. 

Orientiert an der sicherheitstechnischen Bedeutung und der Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist bereits seit 2007 dauerhaft abgeschaltet und befindet sich im Nachbetrieb. Die Stilllegung wird vorbereitet.

Medien-Information vom 5. September 2018 zum Herunterladen  (PDF, 121KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7044 | E-Mail: pressestelle@melund.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/melund

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen