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Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Öffentlichkeitsbeteiligung zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel startet

Energiewendeminister Habeck: „Meilenstein für den Atomausstieg“

Letzte Aktualisierung: 13.07.2018

KIEL. Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Krümmel kommen weiter voran: Die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) startet für dieses Vorhaben am Montag (16. Juli) das öffentliche Beteiligungsverfahren. Dies teilte das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung heute (13. Juli) mit. Zudem hat die Vattenfall-Betreibergesellschaft bei der Baubehörde in Geesthacht die Errichtung und bei der Reaktorsicherheitsbehörde den Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe beantragt. Auch dieses Vorhaben wird öffentlich bekannt gegeben.

„Der Strahlenschutz steht auch bei der Stilllegung und dem Abbau eines Kernkraftwerks immer im Vordergrund. Das erklärt auch, warum sich ein solch umfangreiches Genehmigungsverfahren über mehrere Jahre erstreckt. Die Öffentlichkeit hat nun die Möglichkeit, die Antragsunterlagen einzusehen. Ende des Jahres ist dann ein Erörterungstermin geplant“, sagte Energiewendeminister Robert Habeck und ergänzte: „Durch solche Meilensteine bringen wir den Atomausstieg für jedermann sichtbar auf die Zielgerade.“

Weitere Informationen

Info Kernkraftwerk Krümmel

Die Unterlagen können ab dem 24. Juli für zwei Monate im Rathaus der Stadt Geesthacht und in der Reaktorsicherheitsbehörde in Kiel eingesehen werden. Es handelt sich dabei unter anderem um die jeweiligen Genehmigungsanträge. Darüber hinaus werden zu jedem der beiden Vorhaben eine Kurzbeschreibung, ein detaillierter Sicherheitsbericht sowie eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung ausgelegt.

Die Reaktorsicherheitsbehörde plant innerhalb der Auslegungsfrist erhobene Einwendungen ab dem 11. Dezember im Rahmen eines nichtöffentlichen Erörterungstermins zu erörtern. Alle Personen, die Einwendungen erhoben haben, können diese dort näher erläutern. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Betreibergesellschaft wird dann die Möglichkeit gegeben, hierzu Stellung zu nehmen.

Wann die Reaktorsicherheitsbehörde über die Genehmigungsanträge abschließend entscheidet ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.

Hintergrund:

Das Kernkraftwerk Krümmel ist im September 1983 ans Netz gegangen. Die Berechtigung zum Leistungsbetrieb erlosch im August 2011 durch eine Atomgesetzänderung im Anschluss an den Reaktorunfall von Fukushima. Die Betreibergesellschaft stellte den Stilllegungs- und Abbauantrag für das Kernkraftwerk im August 2015. Eigentümer des Kernkraftwerks Krümmel sind zu je 50 Prozent die Konzerne Vattenfall und PreussenElektra.

Für das Kernkraftwerk Brunsbüttel rechnet die Reaktorsicherheitsbehörde mit einer Entscheidung über den Stilllegungs- und Abbauantrag noch in diesem Jahr. Das Kernkraftwerk Brokdorf darf nach dem Atomgesetz noch längstens bis Ende 2021 betrieben werden.

Medien-Information vom 13. Juli 2018 zum Herunterladen  (PDF, 243KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung | Mercatorstraße 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7173 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter | Das Ministerium finden Sie im Internet unter

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