Aktuelle Informationen
Ankündigung der Inbetriebnahme der bundesweiten elektronischen Vergabestatistik (VergStVO) zum 1. Oktober 2020
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Dringlichkeitsvergaben und Submissionen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie
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Darunter fallen alle Verträge von öffentlichen Auftraggebern mit Unternehmen über die entgeltliche Beschaffung von Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen. Geregelt wird jedoch nur das Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe, nicht, was Inhalt der Aufträge sein kann.
Mittel wirtschaftlich und sparsam einsetzen
Vorrangiges Ziel des Vergaberechts ist es, durch die wirtschaftliche und sparsame Verwendung von Haushaltsmitteln den Beschaffungsbedarf der öffentlichen Hand zu decken. Auftraggeber sind dabei nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern können auch private Unternehmen sein, die dem Vergaberecht unterliegen – zum Beispiel bestimmte Energie- oder Verkehrsunternehmen.
Informationen zum Vergaberecht
Alle wichtigen Regelungen und Vorschriften zum Vergaberecht sowie weiterführende Links finden Sie hier und den folgenden Seiten:
Weitere Informationen
Register zum Schutz fairen Wettbewerbs
Im Interesse einer effektiveren Korruptionsbekämpfung und -prävention hat das Land Schleswig-Holstein eine zentrale Informationsstelle eingerichtet, die ein Register zum Schutz fairen Wettbewerbs führt und Vergabesperren aussprechen kann.
Register zum Schutz fairen Wettbewerbs
Elektronische Vergabeplattform SH
Hier finden Sie die Ausschreibungen für Schleswig-Holstein. Öffentliche Auftraggeber sind unter anderem das Land und der Bund, die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) sowie Städte, Gemeinden und Kommunen u. v. m. Diese Seite wird von der GMSH betrieben. e-Vergabe SH
Landeshaushaltsordnung (LHO)
sowie dazugehörige Verwaltungsvorschriften (VV-LHO):
Regelungen Haushaltswesen
Landesbeschaffungsordnung (LBeschO):
Weitere Links:
Landesverordnung zur Ausführung des 4. Teils des GWB
Gesetz über die Errichtung der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSHG)