Die Polizei in Schleswig-Holstein steht für die Sicherheit von fast drei Millionen Menschen. Im Dienst der Sicherheit sind die Beamtinnen und Beamten der Schutz-, Wasserschutz und Kriminalpolizei tätig.
Der Polizeiabteilung im Innenministerium als oberster Landesbehörde sind das Landespolizeiamt und das Landeskriminalamt als obere Landesbehörden zugeordnet. Dem Landespolizeiamt gehören acht Polizeidirektionen für folgende Zuständigkeitsbezirke und die Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und die Bereitschaftspolizei als untere Landesbehörden an:
- die Polizeidirektion Bad Segeberg für das Gebiet der Kreise Segeberg und Pinneberg
- die Polizeidirektion Flensburg für das Gebiet der kreisfreien Stadt Flensburg und die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland
- die Polizeidirektion Itzehoe für das Gebiet der Kreise Steinburg und Dithmarschen
- die Polizeidirektion Kiel für das Gebiet der Landeshauptstadt Kiel und den Kreis Plön
- die Polizeidirektion Lübeck für das Gebiet der Hansestadt Lübeck und den Kreis Ostholstein
- die Polizeidirektion Neumünster für das Gebiet der kreisfreien Stadt Neumünster und den Kreis Rendsburg-Eckernförde
- die Polizeidirektion Ratzeburg für das Gebiet der Kreise Herzogtum-Lauenburg und Stormarn
Die Aufgaben der Polizei sind sehr vielseitig: Abwehr von Gefahren jedweder Art, Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Verkehrssicherheitsarbeit und Kriminalprävention sowie Sicherheitsaufgaben bei Versammlungen und Veranstaltungen sind nur einige Stichworte. Für die Polizei Schleswig-Holstein steht der Mensch im Mittelpunkt. Bürgernähe ist für sie ebenso gelebte Wirklichkeit wie die Beachtung von Recht und Gesetz bei der Erfüllung aller ihrer Aufgaben. Sie ist aktives Glied der Gesellschaft und gestaltet im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Zukunft mit und ist sich bewusst, dass die gemeinsame Arbeit mit anderen zum Erfolg führt.
Auf ihrer Internetseite bietet die Landespolizei ein übersichtliches, aktuelles und umfassendes Bild von sich und ihrer Arbeit an.