Mit dem Online-Versorgungsrechner können Sie hier Ihre ruhegehaltfähige Dienstzeit, Ihren Ruhegehaltssatz, die Höhe des Ruhegehaltes und einen möglichen Versorgungsabschlag ermitteln.
Hinweis: Die Links (aus diesem Text oder unten über die einzelnen Felder) öffnen jeweils in einem neuen Fenster oder einer neuen Registerkarte in Ihrem Browser. So können Sie im Bedarfsfall zwischen der Berechnung und unseren Hinweisen hin- und herspringen, ohne dass Ihre Daten verloren gehen.
Vorbereitung
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1. Antworten auf häufig gestellte Fragen
2. Wichtige Unterlagen
Bevor Sie mit der Eingabe Ihrer persönlichen Daten beginnen, ist es hilfreich, wenn Sie vorab die Unterlagen bereitlegen, die Sie für die Berechnung Ihrer ruhegehaltfähigen Dienstzeiten benötigen, wie z. B. Nachweise und Bescheinigungen
- zum geleisteten Wehr- und/oder Zivildienst,
- zu einer Vordienstzeitentscheidung oder ggf. ersatzweise Belege zu Studienzeiten oder anderen anrechenbaren Zeiten und
- die Ernennungsurkunde(n) zur Beamtin oder zum Beamten,
- Genehmigungsbescheide zu Zeiten einer Beurlaubung mit oder ohne Fortzahlung der Dienstbezüge oder einer Teilzeitbeschäftigung und Ähnliches.
4. Dienstzeiten-Schlüsselkatalog
Versorgungsrechner starten
info zur Berechnung
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Entsprechend vorbereitet können Sie nun den eigentlichen
Online-Versorgungsrechner
und Ihre Informationen eingeben. Der Rechner wird in einem neuen Browserfenster geöffnet.
Bedienungsanleitung
Für Fragen zur Bedienung und zu den Eingaben an sich steht Ihnen die Bedienungsanleitung zur Verfügung.
Rechtliche Hinweise
Bitte beachten Sie, dass sich aus den nach Ihren Angaben durchgeführten Berechnungen keine Rechtsansprüche herleiten lassen – sie haben lediglich informativen Charakter und sollen Ihnen als Hilfe für Ihre weiteren persönlichen Planungen dienen.
Die Berechnung erfolgt nach dem Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter(Beamtenversorgungsgesetz Schleswig-Holstein – SHBeamtVG) vom 26.1.2012 (GVBl. SH S. 219) – letzte berücksichtigte Änderung vom 21.07.2016 , LBModG (GVBl. SH S. 597)
Weitere Rechtsgrundlagen finden Sie im Landesbeamtengesetz.
Dokumente
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zum grundsätzlichen Thema "Versorgungsrechner"
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Die Beispiele sollen als Hilfe für die Zusammenstellung Ihres beruflichen Werdeganges und zur jeweiligen Eingabe in den Versorgungsrechner dienen.
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Hier werden Fragen zur Eingabe von Inhalten in den Versorgungsrechner beantwortet.
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