Denkmalrat, Denkmalbeiräte, Ombudsmann und Vertrauensleute
Denkmalrat
Der Denkmalrat wird von der obersten Denkmalbehörde, dem Ministerium, gebildet und berät die Denkmalschutzbehörden. Seine Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und auf Zeit ernannt worden. Der Denkmalrat ist unabhängig und kann sich zu Einzelfällen sowie zu grundsätzlichen und aktuellen Fragestellungen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege äußern. Er kann auch Empfehlungen aussprechen. Bei Widersprüchen gegen die Eintragung von beweglichem Kulturgut und vor Ausweisungen von Schutzzonen ist er anzuhören. Näheres regelt eine Verordnung für den Denkmalrat.
Mitglieder des Denkmalrates (Institution)
Detlev-Werner von Bülow (Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzer)
Marie-Luise Görlitz (Evang.-Luth. Kirche in Norddeutschland)
Hans-Michael Hansberg (Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände)
Burkhard von Hennigs (Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur als Oberste Denkmalschutzbehörde)
Dr. Henning Höppner (Schleswig-Holsteinischer Heimatbund)
Christoph Kostka (Verband der norddeutschen Wohnungsunternehmer)
Johann-Heinrich Karstens (Schleswig-Holsteinische Landwirtschaftskammer)
Christian Leonhardt (Verband der Restauratoren)
Heike Mahrt (Handwerkskammer Schleswig-Holstein)
Traute Meyer (Obere Denkmalschutzbehörde)
Horst Müller (Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck / Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein)
Prof. Dr. Ulrich Müller (Obere Denkmalschutzbehörde)
Ernst-Wilhelm Rabius (Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur als Oberste Denkmalschutzbehörde)
Helmut Riemann (Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein)
Christine Scheer (Interessengemeinschaft Bauernhaus / Baupflege)
Michael Schlüter (Verband Schleswig-Holsteinischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.)
Jan Simonsen (Evang.-Luth. Kirche in Norddeutschland)
Hans-Werner Tovar (Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände)
Die im Schleswig-Holsteinischen Landtag vertretenen Fraktionen können jeweils ein Mitglied mit beratender Stimme entsenden.
Der Denkmalrat hat seine Geschäftsstelle bei dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Kontakt
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Denkmalbeiräte
Kommunen und untere Denkmalschutzbehörden können ehrenamtliche Beiräte bilden. Bisher gibt es solche Beiräte noch nicht.
Ombudsmann
Dr. Wilhelm Poser ist zum Ombudsmann berufen worden und ist damit Ansprechpartner und Mediator bei Fragen und unterschiedlichen Interessen in Sachen Denkmalschutz. Der langjährige Leiter des Baudezernats der Nordelbischen Kirche soll vor allem zwischen den Interessen des Denkmalschutzes und der Wirtschaft vermitteln und in schwierigen Fällen die notwendigen Gesprächspartner zusammenbringen.
Kontakt
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Vertrauensleute
Die oberen Denkmalschutzbehörden können im Einvernehmen mit den Kreisen und kreisfreien Städten ehrenamtlich tätige Vertrauensleute bestellen. Bisher sind im Bereich der Baudenkmalpflege noch keine Personen ernannt worden.