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Thema : Zivilrecht

Prozesskostenhilfe "Guter Rat ist nicht teuer"

Zu einem wirksamen Rechtsschutz gehört, dass die Anrufung der Gerichte nicht durch Kostenregelungen praktisch unmöglich gemacht wird.

Letzte Aktualisierung: 23.02.2015

Hierzu ein Beispiel: Ehepaar Meier lebt mit seinen zwei Kindern in einer Siedlung in Kiel. Herr Meier arbeitet als Kurierfahrer für einen Paketdienst. Der Familie stehen im Monat 1.900 Euro zur Verfügung. Sie sind Mieter einer Wohnung, für die sie 480 Euro monatlich Miete bezahlen. Eines Tages erhält Familie Meier einen Brief. Der Vermieter hat ihre Wohnung an eine Holding Company verkauft. Diese verlangt fortan eine Miete von 730 Euro, also 250 Euro mehr. Herr Meier weiß: So drastisch darf die Miete nicht erhöht werden. Er will vor Gericht klagen. Doch Recht bekommen ist sehr teuer. Von einem Kollegen erfährt er, dass er Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat. Also macht sich Herr Meier auf dem Weg zum Amtsgericht Kiel, um sich dort zu informieren.

Chancengleichheit bedeutet für Bürgerinnen und Bürger zunächst die Gewährleistung gleicher Rechte. Aber nicht nur das. Darüber hinaus müssen sie ihre Rechte auch wahrnehmen und notfalls gerichtlich durchsetzen können. Zu einem wirksamen Rechtsschutz gehört schließlich, dass die Anrufung der Gerichte nicht durch Kostenregelungen praktisch unmöglich gemacht wird.

Heute soll niemand mehr aus finanzieller Not auf sein gutes Recht verzichten. Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu. Falls die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern sollten und ein Gericht mit der Sache befasst werden muss, kann Prozesskostenhilfe (PKH) in Anspruch genommen werden. Die Vorschriften über die Prozesskostenhilfe sehen vor, dass die der Partei entstehenden Kosten der Prozessführung, falls notwendig, ganz oder teilweise vom Staat getragen werden. Verliert die Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, den Rechtsstreit, ist sie aber verpflichtet, die dem Gegner entstandenen Kosten zu erstatten. Jedes Jahr werden diese Hilfen von mehreren Hunderttausend Betroffenen in Anspruch genommen, zum Beispiel bei Mietstreitigkeiten, Familienrechtsstreitigkeiten, Arbeitsrechtsstreitigkeiten, in Auseinandersetzungen über Wohngeld oder in Bauangelegenheiten.

Damit nicht auf Kosten der Allgemeinheit mutwillig und unbegründet prozessiert wird, werden Beratungs- und Prozesskostenhilfe nur dann gewährt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Über die Einzelheiten der Regelungen informiert sie die Broschüre des Bundesjustizministeriums, die auf dieser Seite zum Herunterladen angeboten wird. Außerdem finden Sie hier den Antrag auf Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe sowie den Antrag auf Beratungshilfe.

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