Weiterbildungsbonus
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Nur eine fundierte und aktuelle berufliche Qualifikation sichert dauerhaft den Arbeitsplatz. Und nur gut aus- und weitergebildete Beschäftigte helfen den Unternehmen, erfolgreich zu sein. Deshalb unterstützt das Land Schleswig-Holstein die berufliche Weiterbildung.
Was wird unterstützt?
Mit dem Weiterbildungsbonus werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte, Auszubildende, Inhaberinnen und Inhaber von Kleinstbetrieben und freiberuflich Tätige gefördert.
Der Zuschuss zu der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme umfasst bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 Euro der Gesamtmaßnahme.
Aufgrund der Bereitstellung von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds in Höhe von 1,9 Millionen Euro (8,9 Millionen Euro insgesamt) aus der Leistungsreserve ist eine Förderung bis Ende 2021 gewährleistet.
Auch mit Blick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie wurden die Förderkriterien angepasst. So wurde mit Wirkung ab dem 01. Juli 2020 die Deckelung der Höchstkosten für mit dem Weiterbildungsbonus geförderte Maßnahmen auf 3.000 Euro wieder aufgehoben. Der Zuschusshöchstbetrag bleibt bei maximal 1.500 Euro. Zudem wurde die Begrenzung auf lediglich eine mögliche Förderung pro Person und Förderperiode aufgehoben.
Der Weiterbildungsbonus ist eine Maßnahme im Rahmen des „Landesprogramm Arbeit“ und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Weiterbildungsbonus (PDF 2MB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)
Wer ist für mich zuständig?
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Dort erhalten Sie Beratung sowie alle weiterführenden Informationen. Die IB.SH bearbeitet auch die eingehenden Anträge. Zu den Antragsformularen gelangen Sie hier:
Link zur IB.SH-Seite "Weiterbildungsbonus"
Kontakt
Wo finde ich den richtigen Weiterbildungskurs?
Das Angebot an Weiterbildungskursen ist vielfältig. Im Kursportal Schleswig-Holstein können Sie das für Sie passende Angebot Ihrer Region finden. Auch online-Weiterbildungen werden mithilfe des Weiterbildungsbonus gefördert.
Informationen für Unternehmen
Als Unternehmen richten Sie sich bei Fragen zum Weiterbildungsbonus und zu allen weiteren Förderprogrammen bitte an unsere landesweit tätigen Fachkräfteberaterinnen und -berater. Die Beratungsstellen sind auf der folgenden Seite aufgeführt:
Übersichtskarte mit Fachkräfteberatungsstellen
Weitere Informationen
Förderkriterien, Antragsformulare, FAQ-Liste (Seite der IB.SH)
Bildungsprämie des Bundes
Die Bildungsprämie des Bundes soll Anreize für erwerbstätige Menschen schaffen, in die eigene Bildung und Weiterbildung zu investieren. Das kann über staatliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt werden.