Das "Aufstiegs-BAföG"
Aktuell: Corona
info Informationen zur Durchführung von Aus-, Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen
link Informationen der IHK Schleswig-Holstein
info Vollzugshinweise des Bundes zum AFBG (PDF 113KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre beruflichen Möglichkeiten mit einer Aufstiegsfortbildung verbessern wollen. Nach dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Wenn Sie zum Beispiel an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung teilnehmen – etwa zur Meisterin, zum Techniker, zur Fachwirtin oder zum Erzieher. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
NEU: Das 4. AFBG-Änderungsgesetz trat am 1. August 2020 in Kraft. mehr Informationen
Wer ist zuständig?
Das AFBG ist ein Bundesgesetz, zuständig ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
In Schleswig-Holstein ist die IB.SH zuständig, dort können Sie sich beraten lassen und erhalten alle weiterführenden Informationen und Antragsunterlagen. Ihre ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulare senden Sie bitte an die IB.SH.
Kontakt
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Termine nur nach Vereinbarung:
Montag - Donnerstag 8 - 12 Uhr
Dienstag zusätzlich 14 - 17 Uhr
Weiterführende Informationen
Webseite des Bundes zum "Aufstiegs-BAföG"
Flyer: Aufstiegs-BAföG (PDF 923KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)