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Thema : Schule und Beruf

Handlungskonzept STEP

Coaching-Programm am Übergang Schule – Beruf (Handlungskonzept STEP)

Letzte Aktualisierung: 23.06.2023

Seit August 2021 gibt es das Handlungskonzept STEP (Selbsteinschätzung, Training, Entwicklung, Perspektive), das in der ESF-Förderperiode 2021 bis 2027 das Coaching an den allgemein bildenden Schulen und Förderzentren abdecken wird. Mit dieser Aktion sollen Coaching-Fachkräfte Schülerinnen und Schüler der Flexiblen Übergangsphasen (nach § 43 Absatz 3 Schulgesetz) sowie Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Übergang Schule – Beruf unterstützen. Für beide Zielgruppen gilt es, das die Coaching-Fachkräfte bzw. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrationsfachdienst ggf. auf das Erreichen des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses (ESA) bzw. des Mittleren Schulabschlusses (MSA) bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Projekts hinwirken, damit die Jugendlichen dann möglichst in eine Ausbildung einmünden. Ziel für die Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist ggf. auch die Ausbildung oder Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Die neue Aktion trägt dadurch zu einem erfolgreichen Übergang benachteiligter und gerade auch schwerbehinderter Jugendlicher in Ausbildung und Beschäftigung bei, begegnet dem Fachkräftemangel und fördert die Möglichkeiten zur selbstbestimmten gesellschaftlichen Teilhabe entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 27).

Coaching-Module beschreiben die Angebote der berufsorientierenden Einzel- oder Gruppenmaßnahmen, um die Schülerinnen und Schüler auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten.

Mittel in Höhe von rund 29,8 Mio. Euro (20,3 Mio. Euro Landesmittel plus 9,5 Mio. Euro ESF-Mittel plus 2 % Eigenmittel der Bildungsträger) werden für sieben Schuljahre bis zum 31. Juli 2028 dafür zur Verfügung gestellt. Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgte auf der Grundlage der Schulstatistik. Die regionalen Schulämter entscheiden, welche Schulen in den Kreisen und kreisfreien Städten am „Handlungskonzept STEP“ beteiligt werden. Die an jeder allgemein bildenden Schule bzw. jedem (Landes-)Förderzentrum benannte Lehrkraft für Berufliche Orientierung, Regionale Beratung oder die Koordination Sekundarstufe I sind erste Ansprechpartnerin bzw. erster Ansprechpartner für die Coaching-Fachkräfte, um die Auswahl der Teilnehmenden am Coaching in den einzelnen Schulen abzustimmen.

Fünfzehn koordinierende Bildungsträger in Schleswig-Holstein haben sich gemeinsam mit den Integrationsfachdiensten in allen Kreisen bzw. kreisfreien Städten erfolgreich für die regionale Umsetzung der Aktion HK STEP in den Schulen zunächst für den Zeitraum bis 2023 beworben.

Die bisherige Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler mit durchschnittlichen Schulleistungen an den Gemeinschaftsschulen, die jedoch in der Vorabgangsklasse ohne Berufliche Orientierung sind, wird zukünftig intensivere Unterstützung durch die Berufsberaterinnen und Berufsberater in den Schulen über das Programm Lebenslange Berufsberatung (LBB) der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Das Coaching an den berufsbildenden Schulen ist ein Teil der neuen ESF-Aktion Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung (BERAB) in der Verantwortung des SHIBB.

Eine das Handlungskonzept ergänzende Personalqualifizierung bietet weiterhin Fortbildungen für Lehrkräfte aller Schularten am Übergang Schule – Beruf, für externe Akteure in den Schulen, nun auch gemeinsam mit Eltern an. Die Coaching-Fachkräfte sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrationsfachdienste werden somit auch zukünftig Möglichkeiten der Supervision und Zertifizierung in Anspruch nehmen können.

Ein Coaching von Schülerinnen und Schülern am Übergang, die Kooperationsprojekte der Förderzentren Geistige Entwicklung an den berufsbildenden Schulen in den Städten Kiel und Lübeck sowie in den Kreisen Schleswig-Flensburg und Segeberg besuchen, wird ab 1. August 2021 über das BMBF im Rahmen der Initiative Bildungsketten mit einer weiteren Förderung in Höhe von 500,0 T Euro jährlich ergänzend bis zunächst 2023 im Rahmen des Modellprojektes ÜSB-INKLUSIV erfolgen.

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