Streitschlichtung
Verwandte Themen:
In Schleswig-Holstein gilt seit 2002 ein Landesschlichtungsgesetz.
Ziel des Gesetzes ist u.a., unter Mitarbeit aller Beteiligten durch "Schlichten statt Richten" zu einer allseits akzeptierten zeitnahen und kostengünstigen Konfliktlösung im vorgerichtlichen Bereich zu führen.
Bei bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten muss dieses vorgerichtliche Schlichtungsverfahren durchgeführt werden (sog. obligatorische Streitschlichtung).
Erst wenn es ohne Erfolg geblieben ist, wird der Weg zum Gericht eröffnet.