Antragsfrist
Im Jahr 2025 können interessierte Unternehmen der Ernährungswirtschaft bis zum 15. Juni 2025 Förderanträge stellen.
Auf der Grundlage der Förderrichtlinie und der nachstehenden Eckpunkte können die Förderanträge vorbereitet werden.
Anerkannte Erzeugergemeinschaften und Unternehmen der Ernährungswirtschaft können Zuschüsse bis zu 30 % des Investitionsvolumens (netto, ohne MwSt., Rabatte und Skonti) erhalten, wenn sie in die Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung sowie Etikettierung investieren. Die Gewährung des Zuschusses ist außerdem an die Verpflichtung geknüpft, eine Verbesserung des Ressourceneinsatzes, insbesondere durch eine Reduktion des Wasser- und/oder Energieverbrauches herbeizuführen.
Eckpunkte der Fördermaßnahme
Interessierte AntragstellerInnen in Schleswig-Holstein müssen folgende Förderkriterien erfüllen.
Zuwendungsempfänger dürfen nicht größer als KMU sein (kleinste, kleine und mittlere Unternehmen).
Merkmale KMU:
- Kleinstunternehmen: weniger als 10 Beschäftigte und Umsatzerlöse kleiner gleich 2 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme kleiner gleich 2 Millionen Euro
- Kleine Unternehmen: weniger als 50 Beschäftigte und Umsatzerlöse kleiner gleich 10 Millionen Euro Umsatzerlöse oder eine Bilanzsumme kleiner gleich 10 Millionen Euro
- Mittlere Unternehmen: weniger als 250 Beschäftigte und Umsatzerlöse kleiner gleich 50 Mio. € oder eine Bilanzsumme kleiner gleich 43 Millionen Euro.
Die Verpflichtung des geförderten Unternehmens zur Vertragsbindung mit landwirtschaftlichen Betrieben (Primärerzeugern) stellt ein Kernelement der Fördermaßnahme dar:
Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse können nur gefördert werden, wenn sie mind. für die Dauer von 5 Jahren mind. 40% ihrer Aufnahmekapazität an den Erzeugnissen, für die die sie gefördert werden, durch Lieferverträge mit Erzeugerzusammenschlüssen oder einzelnen Erzeugern auslasten.
Für den notwendigen Beitrag zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes ist es erforderlich, dass mindestens 20% der förderfähigen Investitionskosten unmittelbar der Ressourceneinsparung dienen und dass der Ressourcenverbrauch um mindestens 10% gesenkt werden muss. Die Verbesserung der Ressourceneffizienz ist durch die Vorlage eines Gutachtens nachzuweisen.
Nicht unterstützt werden können unter anderem Investitionen, die unmittelbar der landwirtschaftlichen Erzeugung oder der Direktvermarktung dienen sowie Investitionen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, die durch das EEG gefördert werden.
Zuwendungsempfänger
- Erzeugerzusammenschlüsse müssen anerkannt sein und – unabhängig von ihrer Rechtsform – auf Dauer, mindestens aber für fünf Jahre, angelegt sein.
- Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bezieht.
Auswahlverfahren
Nach Ablauf der Antragsfrist werden die eingegangenen Anträge im Förderreferat im Rahmen von Projektauswahlkriterien (PAK) bewertet und gemäß den erreichten Punktzahlen in eine Rangfolge gebracht. Infolgedessen kann bei knappem Budget bzw. einer Überzeichnung des vorhandenen Budgets festgestellt werden, bis zu welchem Antrag (Rang) die vorhandenen Mittel ausreichen.
Dabei können Projekte von Unternehmen, die sich u.a. durch Regionalität (insbesondere Schlachtbetriebe), Qualität und hohem Grad an Lieferbeziehungen mit Primärerzeugern (vertragliche Bindung) höhere Punktzahlen erzielen.
Die Mindestpunktzahl beträgt 70 Punkte, weitere Einzelheiten sind der anliegenden Übersicht über die Projektauswahlkriterien (PAK) zu entnehmen.
Der Zuschuss ist auf 750.000 Euro begrenzt.
Sollten Sie Interesse an einer Förderung haben, können Sie sämtlich Informationen einschließlich Förderrichtlinie, Antragsformular und weitere Unterlagen zur Antragsstellung im zuständigen Förderreferat des MLLEV (Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz) erhalten.
Ansprechpersonen
Bei Fragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Lisa Jöhnk
Tel.: 0431 988 7353
E-Mail:
lisa.joehnk@mllev.landsh.de
Matthias Lau
Tel.: 0431 988 4975
E-Mail:
matthias.lau@mllev.landsh.de