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Thema : Ländliche Räume

Ortskernentwicklung


Mit Hilfe der Ortskernentwicklung können schleswig-holsteinische Dörfer und Städte auch in Zukunft attraktiv und lebenswert bleiben.

Letzte Aktualisierung: 21.08.2023

Dörfer und Städte in den ländlichen Räumen sind attraktive Wohnorte, Arbeitsstätten und Erholungsräume. Diese Attraktivität der ländlichen Räume soll erhalten und weiterentwickelt werden. Viele ländliche Regionen Schleswig-Holsteins stehen vor großen Herausforderungen: Gebäudeleerstand, Digitalisierung, Tragfähigkeit der Infrastruktur, Änderungen der Wohnbedarfe (z.B. seniorengerecht, Singlehaushalte).
Das Land unterstützt seine Dörfer und Städte im Rahmen der Förderung der Ortskernentwicklung, diese Herausforderungen zu meistern.
Ziel ist lebendige Ortskerne zu erhalten, zeitgemäßes Leben und Wohnen zu ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung zu sichern und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen.

Unterstützung von Bund und Land

Das Land hat rd. 330 Ortskernentwicklungskonzepte mit rd. 7,2 Millionen Euro gefördert. Auch die Umsetzung der Konzepte läuft. Die Projekte reichen von dem klassischen Dorfgemeinschaftshaus – manchmal in Kombination mit einem Feuerwehrgerätehaus, über Multifunktionshäuser, Sportplätze, ortsgestalterische Maßnahmen bis zu Gesundheitszentren und Ärztehäusern. So konnte das Land in Orten mit weniger als 10.000 Einwohnern seit Anfang 2019 mehr als 46,2 Millionen Euro Zuschuss für die Projekte der Ortskernentwicklung gewähren. Das Geld stammt aus der "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK), die Bund und Länder gemeinsam finanzieren.

Gute Beispiele

Mit einer Förderung in Höhe von 750.000 Euro will die Gemeinde Todesfelde eine neue Fahrzeughalle für die Feuerwehr mit den dazugehörigen Funktions- und Sozialräumen bauen. Das ausgediente Feuerwehrgerätehaus soll in diesem Zuge energetisch saniert, erweitert und zu einem multifunktionalen Dorftreffpunkt umgebaut werden.
750 000 Euro hat die Gemeinde Odderade im Kreis Dithmarschen erhalten. Davon soll ein neues Multifunktionsgebäude für Feuerwehr und Dorfgemeinschaft für insgesamt 1,5 Millionen Euro gebaut werden.
Eine zukunftsfähige Sporthalle für die Einwohner:innen in Boren und im gesamten Amtsbereich: Das Innenministerium fördert die Modernisierung der Sporthalle in Boren mit rund 673.000 Euro.
In Osterby kauft die Gemeinde die Gaststätte und baut sie zu einem barrierefreien Dorfgemeinschaftshaus um mit Parkplätzen und einer öffentlichen Toilette. Fördersumme hier: 750.000 Euro.
In Ascheffel kauft die Gemeinde das ehemalige Verwaltungsgebäude und baut es zu einem barrierefreien Dienstleistungszentrum um. 750.000 Euro Unterstützung gab es dafür.
Der Umbau des Müllerhauses in Kappeln wird mit 650.000 Euro von Bund und Land gefördert. Damit kann das denkmalgeschützte Haus bald anders genutzt werden.
Der Landgasthof Südfahrenstedt im Kreis Schleswig-Flensburg soll wieder aufleben. Das Innenministerium fördert die Neugestaltung mit rund 690.000 Euro.

Mit rund einer Million Euro unterstützen Bund und Land die Sanierung des Freibads in Elsdorf-Westermühlen. 738.000 Euro kommen aus Mitteln der Ortskernentwicklung.
Aus dem Bankgebäude in Jevenstedt wird zukünftig ein Ärztehaus – mit 750.000 Euro von Bund und Land.
Dank Unterstützung von Bund und Land kann die Gemeinde Risum-Lindholm ein Arztgebäude modernisieren und weiter vermieten.
Die Gemeinde Husby in Nordangeln baut eine neue Freizeitanlage mit vielen Angeboten vor allem für Kinder und Jugendliche. Das Land unterstützt sie dabei mit rund 255.000 Euro.
Neuer Anziehungspunkt für Nortorf: Dank 750.000 Euro von Bund und Land entsteht im Kesselhaus ein Veranstaltungszentrum mit Deutschem Schallplattenmuseum.
Ein lang gehegter Wunsch geht in Böklund in Erfüllung: Das Innenministerium fördert die Modernisierung des Sportplatzes mit 415.000 Euro.
Mit neuem Gemeindezentrum in die Zukunft: Das Innenministerium fördert den Umbau des Feuerwehrgerätehauses und des Gemeindezentrums in Maasbüll mit mehr als 245.000 Euro.
Die Feuerwehr in Wyk auf Föhr kann Insulaner:innen und Tourist:innen bald noch besser schützen dank 750.000 Euro für ein größeres Gerätehaus.
Begegnungsraum für Jung und Alt: Das Innenministerium fördert den Umbau der Mehrzweckhalle im Barsbütteler Ortsteil Stellau mit fast 700.000 Euro.
Ein Gemeinschaftshaus wird in Haale im Kreis Rendsburg-Eckernförde zum zentralen Treffpunkt im Dorf. Das Land fördert den Neubau mit 750.000 Euro.
Die Gemeinde Martensrade modernisiert ihr Dorfgemeinschaftshaus samt Feuerwehrgerätehaus und wird vom Innenministerium mit 490.000 Euro unterstützt.
In St. Michaelisdonn ist dank 750.000 Euro Förderung aus der Ortskernentwicklung mit dem Donner Hus nicht nur ein Multifunktionsgebäude entstanden, sondern auch ein neues Ortszentrum.
In Altenhof entsteht ein neues Zentrum für die Dorfgemeinschaft und für die Freiwillige Feuerwehr. Als das Gebäude in den 1970er Jahren entstand, gab es mit Altenhof und Aschau noch zwei Wehren.
In Owschlag ist die Grundschule umgebaut worden zu einem Dorfgemeinschaftshaus. Rund 400.000 Euro kamen als Förderung dazu.

Auch interessant: Ein weiteres gelungenes Projekt

In der Gemeinde Leezen wurden ungenutzte Getreidesilos abgerissen und aus dem Bild des Ortskerns entfernt, um Platz für seniorengerechten Wohnraum, aber ebenso kostengünstige Wohneinheiten zu schaffen. Kontamination des Bodens und der Gebäude mit Altlasten hatten eine Neunutzung vorher verhindert. mehr

Hierauf kommt es an

Im Rahmen der Ortskernentwicklung fördert das Land die Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte. Darunter fallen beispielsweise Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen, Dorfgemeinschaftshäuser und die Umnutzung dörflicher bzw. landwirtschaftlicher Bausubstanz. Grundlage für die Förderung sind Ortskernentwicklungskonzepte.

Das Ortskernentwicklungskonzept ist eine informelle Planung einer oder mehrerer Gemeinden, die unter Einbindung von Vereinen, Verbänden und der Bevölkerung erstellt wird. Ziel ist insbesondere der Erhalt von attraktiven und lebendigen Ortskernen. Die Gemeinde setzt sich hierzu unter anderem mit den Themen Grundversorgung, Gebäudeleerstände, Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, Auswirkungen des demographischen Wandels, Klimaschutz und Digitalisierung auseinander.

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Richtlinie und Antrag

Richtlinie zur Förderung der Ortskernentwicklung in Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Projektberatung, Antragsvordrucke und Einreichung der Antragsunterlagen bei dem jeweils zuständigen Regionaldezernat des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)

Zum LLnL

Kontakt

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz - Referat Ländliche Räume

Düsternbrooker Weg 92/104, 24105 Kiel

Ergänzende Informationen

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