Leitprojekte Integrierte ländliche Entwicklung (ILE)
- Förderbedingungen, Auswahlkriterien und Budgets der ILE-Leitprojekte
- Auswahlverfahren für die ILE -Leitprojekte
- Ansprechpartner
Mit dem Landesprogramm ländlicher Raum (LPLR) hat das Land Schleswig-Holstein für die ELER-Förderperiode 2014-2020 eine neue Weichenstellung vorgenommen. Schleswig-Holstein will Antworten geben, wie eine lebenswerte Zukunft für die ländlichen Räume vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gesichert werden kann.
Die ELER-Förderperiode soll genutzt werden, um Potenziale für die Erhaltung der Lebensqualität auf dem Lande gezielt auszubauen. Es gilt, die Kräfte zu bündeln und das Wir-Gefühl zwischen Haupt- und Ehrenamt zu stärken.
Aktuelles
Auswahlverfahren ILE-Leitprojekte
Hinweis: Für die Stichtage ab 1.4.2019 ist eine Anpassung der Auswahlkriterien für die Maßnahmen 7.4 (lokale Basisdienstleistungen) und 7.5 (ländlicher Tourismus) erfolgt. Die geltenden Kriterien können bei den Informationen zu den Förderbedingungen heruntergeladen werden.
Nächster Stichtag für alle drei ILE-Fördermaßnahmen:
1. April 2021 (Abgabe der bewilligungsreifen Anträge beim LLUR).
Es wird empfohlen, die bewilligungsreifen Anträge (inklusive baufachliche Prüfung) beim LLUR möglichst bis zum 15. Februar 2021 zur Klärung nicht eindeutiger Angaben einzureichen.
ELER-Budgets 01.04.2021 | |
ELER-Budget 2021 | |
7.4 Basisdienstleistungen | 1.236.972,50 € |
7.5 ländlicher Tourismus | 1.841.224,59 € |
7.6.1 Kulturelles Erbe | 150.000,00 € |
Nicht ausgeschöpfte Budgetmittel werden dem Budget des nachfolgenden Auswahlverfahrens zugeschlagen. |
Ergebnis des Auswahlverfahrens mit Stichtag 01.04.2020
Ergebnis des Auswahlverfahrens mit Stichtag 1.11.2019
Ergebnis des Auswahlverfahrens mit Stichtag 1.4.2019
Ergebnis des Auswahlverfahrens mit Stichtag 1.4.2018
Ergebnis des Auswahlverfahrens mit Stichtag 1.4.2017
Die Sicherung der Daseinsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen, mit Schwerpunkten wie Bildung und Nahversorgung. Erprobte multifunktionale Ansätze der Nahversorgung wie z.B. MarktTreffs sollen fortgesetzt und konzeptionell weiter entwickelt werden. Um auch Bildungsorte für Kindergärten, für Schule, für Kultur zu erhalten, gibt das Land Anreize, neue Partnerschaften zu bilden und möglichst viele Angebote zu verknüpfen. Die Dorfschule von gestern könnte zukünftig zum „Haus des Lernens und Lebens“ für alle Generationen entwickelt werden. Daneben bestehen Fördermöglichkeiten zum Erhalt des ländlichen Kulturerbes sowie in bildungsorientierte touristische Naturerlebnisinfrastrukturen.
Förderbereiche der integrierten ländlichen Entwicklung sind die so genannten "ILE", lokale Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten, Ländlicher Tourismus und Erhaltung des kulturellen Erbes.
Förderbedingungen, Auswahlkriterien und Budgets der ILE-Leitprojekte
- Lokale Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten
- Ländlicher Tourismus: kleine touristische Infrastruktur, Fremdenverkehrsinformation
- Erhaltung des kulturellen Erbes
- Zur Richtlinie
Auswahlverfahren für die ILE -Leitprojekte
© LLUR
Die bewilligungsreifen Förderanträge sind an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) zu richten. Das Auswahlverfahren für die ELER-Mittel erfolgt zu bestimmten Stichtagen auf der Grundlage von Auswahlkriterien (Mindestpunktzahl und Ranking der Anträge). Die Anträge werden kontinuierlich entgegen genommen. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag vorliegenden Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Rangfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt entsprechend dieser Rangfolge im Rahmen des verfügbaren Finanzmittelbudgets.
Ansprechpartner
Projektberatung, Antragsvordrucke und Einreichung der Antragsunterlagen bei dem jeweils zuständigen Regionaldezernat des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR):
Regionaldezernat Nord
Regionaldezernate des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)
Norbert Limberg
Telefon 0461 804-300
E-mail norbert.limberg@llur.landsh.de
Zuständig für die AktivRegionen Nr. 1, 2, 4
Jan-Nils Klindt
Telefon 0461-804-274
E-mail jan-nils.klindt@llur.landsh.de
Zuständig für die AktivRegionen Nr. 3, 6, 7, 8, 9
Regionaldezernat Mitte (Zentraldezernat)
Regionaldezernate des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)
Ina Alter
Telefon 04347 704-604
E-mail ina.alter@llur.landsh.de
zuständig für die AktivRegionen: 10, 13, 14, 15, 16
Regionaldezernat Südost
Regionaldezernate des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)
Axel Strunk
Telefon 0451 885-220
E-mail axel.strunk@llur.landsh.de
Zuständig für die AktivRegionen Nr.: 17, 18, 19, 21, 22
Regionaldezernat Südwest
Regionaldezernate des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)
Verena Boehnke
Telefon 04821 66-2200
E-mail verena.boehnke@llur.landsh.de
Zuständig für die AktivRegionen Nr.: 5, 11, 12, 20
Kontakt
Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung