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Thema : Kulturdialog

Kulturpakt 2030

Zur gemeinsamen Verantwortung von Land und Kommunen für die Kulturförderung in Schleswig-Holstein

Abschlusspapier des Kulturdialogs Land und Kommunen vom 8. Juni 2021

Letzte Aktualisierung: 01.10.2022

Der Kulturdialog zwischen dem Land und den Kommunen und Kulturverbänden hat deutlich gemacht, dass Schleswig-Holstein über eine wertvolle und vielfältige Kulturlandschaft verfügt. Die Lebendigkeit der Kunst- und Kulturszene gilt es zu erhalten. Ein reichhaltiges und vielfältiges kulturelles Angebot schafft Lebens- und Aufenthaltsqualität für alle, ist Grundlage von Bildung und bietet Möglichkeiten der Beteiligung sowie Gelegenheiten sinnvoller und kreativer Freizeitgestaltung für die Bevölkerung ebenso wie für Gäste.

Es gibt in Schleswig-Holstein eine gute Kooperationskultur der im Kulturbereich aktiven Akteurinnen und Akteure sowie vielerorts überzeugende Ansätze einer gemeinsamen Verantwortung für die Kultur und ihre Förderung. Diese Ansätze müssen angesichts vielfältiger Herausforderungen in den kommenden Jahren weiterentwickelt werden. Gerade unter dem Eindruck der Pandemie wurde das kulturelle Leben in seinen bisherigen Ausprägungen stark beeinträchtigt. Das Land und die Kommunen haben wesentlichen Teilen der kulturellen Infrastruktur in dieser Zeit Zukunftssicherheit gegeben und vielfache Unterstützung geleistet. Angesichts absehbarer Verschärfungen der Haushaltslagen teilen Land und Kommunen folgende gemeinsame Überzeugungen:

  1. Kultur ist entscheidende Grundlage unseres Gemeinwesens. Sie ermöglicht allgemein zugänglich und auf Augenhöhe Teilhabe an der Gesellschaft und schafft Identität.
    Ihre Förderung und die Stärkung kultureller Teilhabe ist eine gemeinsame Aufgabe des Landes und der Kommunen.
  2. Kultur ist Daseinsvorsorge. Gemeinsam mit dem Land stehen die Kommunen nach Artikel 13 der Landesverfassung in der Verpflichtung, die Kultur zu schützen und zu fördern. Daraus folgt unmittelbar der Auftrag, kulturelle Angebote zu ermöglichen und die kulturelle Infrastruktur zu erhalten und nachhaltig weiterzuentwickeln. Gemeinsames Ziel der Kommunen sowie des Landes ist die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse hinsichtlich des Zugangs zu einer wohnortnahen Grundversorgung mit Kultur- und Bildungsangeboten in verschiedenen Formen für alle Generationen und Menschen jeder Herkunft in allen Teilräumen des Landes.
  3. Kultur ist im Wandel. Die Verantwortlichen müssen angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen wie Digitalisierung, nachhaltige Entwicklung, Diversität und den Folgen der Corona-Pandemie die Kulturförderung gemeinsam weiterentwickeln. Dabei gilt es angesichts der knappen Ressourcen vorrangig intelligente Allianzen sowie Netzwerkstrukturen zu stärken. Die Kommunen nutzen bei ihrer Kulturarbeit unter anderem Möglichkeiten interkommunaler und regionaler Kooperation. Sie verknüpfen und bündeln Kultur- und Bildungsangebote mit dem Ziel einer besseren Sichtbarkeit und dem Erhalt der regionalen Infrastruktur. Das Land unterstützt innovative Allianzen.
  4. Kultur ist Querschnittsthema und Gemeinschaftsaufgabe, denn Kultur fördert die kommunale Entwicklung. Land und Kommunen verfolgen gemeinsam das Ziel, die Verantwortung für die Kultur fachbereichs- bzw. ressortübergreifend wahrzunehmen. Als ein strategisches Element der Ortskern-, Stadt- und Regionalentwicklung erlangen Kunst-, Kultur- und Bildungseinrichtungen als Treiber und Multiplikatoren einer Innenentwicklung zu mehr Aktivität und Frequenz in Innenstädten bzw. in Stadt- und Ortsteilzentren besondere Bedeutung.
  5. Kultur ist (uns) etwas wert. Kultur ist vielfach wirksam und rechnet sich. Kultur- und Bildungsangebote nur nach Kostendeckungsgraden, also einer ausschließlich betriebswirtschaftlichen Perspektive, zu betrachten, greift zu kurz. Nicht nur ist Kultur ein Wirtschaftsfaktor, finanzielle Mittel für die Kultur sind dynamisch wirksame Investitionen in die Gesellschaft und ihren Zusammenhalt sowie den Standort Schleswig-Holstein.

 

Land und Kommunen treffen auf Basis dieser gemeinsamen Überzeugungen folgende Verabredungen:

  1. Das Land und die Kommunen bekennen sich weiterhin zur partnerschaftlichen Finanzierung von kultureller Infrastruktur. Dazu gehören insbesondere Theater, Volkshochschulen, Musikschulen, Bibliotheken, Museen, Soziokulturelle Zentren und Gedenkstätten. Das Land fördert insbesondere überregionale und landesweite kulturelle Vorhaben und Verbandsstrukturen sowie Projekte mit Modellcharakter. Die Kommunen betreiben Kulturförderung im Rahmen ihrer Selbstverwaltung in ihrem Gebiet in eigener Verantwortung.
  2. Gemeinsam verfolgen Land und Kommunen das Ziel bis zum Jahr 2030 bei den öffentlichen Ausgaben für Kultur den Durchschnitt der Flächenländer zu erreichen. Die Kulturförderung muss verlässlich und planbar sein.
  3. Land und Kommunen starten modellhafte Projekte für neue Formen der Kooperation, Vernetzung und Beratung, vor allem auf den Feldern digitaler Kulturproduktion, kultureller Vermittlung und Kommunikation, bei der Entwicklung kreativer Räume sowie dritter Orte und für Nachhaltigkeit in all ihren Dimensionen. Die Einrichtung der Servicestelle Kulturförderung, der Kulturknotenpunkte und der digitalen Knotenpunkte sind bereits erfolgte Schritte in diese Richtung.
  4. Kulturentwicklungspläne, die Benennung konkreter Ansprechpersonen für Kultur und partizipative Formate wie Kulturbeiräte, die der Vernetzung mit lokalen Kunst- und Kulturschaffenden dienen, sind je nach Größe der Kommune geeignete Instrumente zur Steigerung der Verlässlichkeit und Transparenz von Kulturförderung. Das Land ebenso wie die Kommunen verfolgen diese Ziele in je eigener Zuständigkeit.
  5. Von Land und Kommunen wird gemeinsam eine Bestandserhebung der kommunalen Kulturinfrastruktur, die Aufschluss über den Zustand und notwendige Investitions- und Sanierungsbedarfe geben soll, initiiert. In Kenntnis dessen werden Land und Kommunen neue Wege der Finanzierung der erforderlichen kommunalen Kulturinfrastruktur entwickeln. Hierzu sollen geeignete Instrumente der Gemeinschaftsfinanzierung geprüft werden.
  6. Das Land sowie die Kommunen vereinbaren unter Beachtung der Heterogenität in Schleswig-Holstein, Kulturfragen in alle Planungsprozesse auf allen Ebenen einzubeziehen.
  7. Land und Kommunen werden den gemeinsamen Kulturdialog in einem verlässlichen Rahmen weiterführen und die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen verstetigen.

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