Energiewende- und Klimaschutzgesetz
Im Rahmen des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes werden Klimaschutzziele festgelegt und es wird eine rechtliche Grundlage für Energiewende-, Klimaschutz- und Klimaschutzanpassungsmaßnahmen in Schleswig-Holstein geschaffen.
Drei Regelungsbereiche stehen im Mittelpunkt des EWKG
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Formulierung von landesweiten Zielen der Energiewende- und Klimaschutzpolitik, um die Verbindlichkeit und Planungssicherheit für alle Beteiligten zu stärken:
- Minderung der Treibhausgasemissionen um 40% bis 2020 und um 80-95% bis 2050, dabei wird der obere Rand des Zielkorridors angestrebt
- Mindestens 37 TWh Strom aus Erneuerbaren Energien im Jahr 2025
- Mindestens 22% Anteil Wärme aus Erneuerbaren Energien am EEV Wärme bis 2025
- Landesregierung soll Ziele im Rahmen der Energiewende- und Klimaschutzberichte fortschreiben
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Ziele und Maßnahmen der Landesregierung im Rahmen ihrer Vorbildfunktion für Landesverwaltung und Landesliegenschaften, unter anderem:
- Ziel: CO2-freie Strom- und Wärmeversorgung von Landesliegenschaften bis 2050
- Höhere energetische Standards für Landesliegenschaften (Sanierung und Neubau)
- Erarbeitung von Klimaschutzstrategien für Bauen, Beschaffung, Green IT, Mobilität
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Unterstützung des kommunalen Klimaschutzes und der Energiewende im Wärmesektor:
- Rechtsgrundlage für Kommunen, Daten für kommunale Wärmeplanungen zu erheben
- Mehr Transparenz in der Fernwärmeversorgung
- Änderung der Amtsordnung, um die Erstellung von Klimaschutzkonzepten durch die Möglichkeit der Aufgabenübertragung von Gemeinden auf Ämter zu vereinfachen
Weitere Informationen
- Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein am 30.3.2017
- Alle Dokumente zum Beratungsverfahren des Gesetzentwurfs im Landtag
- Plenarprotokoll zur zweiten, abschließenden Lesung im Landtag am 24.2.2017
- Abschluss der Beratung im Umwelt- und Agrarausschuss am 1.2.2017 mit Beschluss eines Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen (Umdruck 18/7266; LT-Drs. 18/5107)
- Erste Lesung im Landtag am 21.7.2016, der eine Verweisung an den Umwelt- und Agrarausschuss beschloss. Dieser beschloss in der ersten Beratung am 14.9.2016 zunächst die Durchführung einer schriftlichen Anhörung.
- Entwurf eines Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein (Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein - EWKG) vom 5.7.2016