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Thema : Kinder- und Jugendhilfe

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zu den Personal- und Sachausgaben der Familienbildungsstätten in Schleswig-Holstein (gültig vom 01.01.2019 bis 31.12.2021)

Letzte Aktualisierung: 27.09.2021

Die unterschiedlichen Angebote der Familienbildung sollen dazu beitragen, dass die Wahrnehmung von Erziehungskompetenz und die Beziehungen in den Familien gestärkt werden.

Für die Sicherung einer flächendeckenden Bereitstellung von Angeboten für Familien insbesondere zur Stärkung der Erziehungs- und Elternkompetenz fördert das Land die Personal- und Sachkosten in Familienbildungsstätten von freien Trägern, die sich einem Verband angeschlossen haben.

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zu den Personal- und Sachausgaben der Familienbildungsstätten in Schleswig-Holstein (gültig vom 01.01.2019 bis 31.12.2021) (PDF, 125KB, Datei ist barrierefrei)

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