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Thema : Infektionsschutz

Seuchenalarmplan

Der Seuchenalarmplan des Landes stellt eine fachliche Handlungsgrundlage für die Gesundheitsämter dar.

Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

Er soll als Hilfestellung dienen und Grundlage für die Vorbereitung und Durchführung seuchenhygienischer Maßnahmen sein. Dazu gehören kontaktreduzierende Maßnahmen, Verhaltensmaßnahmen, Schutzkleidung und Desinfektionsmaßnahmen.

Zur Information der Fachöffentlichkeit stehen Hinweise zum Vorgehen bei Verdacht auf Ebolafieber bereit. Die Erstversorgung von Patienten, bei denen ein Ebola-Verdacht besteht, muss sichergestellt und der Verdacht begründet oder entkräftet werden.

Der Seuchenalarmplan wird derzeit überarbeitet und aktualisiert.

Informationen für die Fachöffentlichkeit

Seuchenalarmplan Schleswig-Holstein (derzeit in Überarbeitung)

Informationen zum Vorgehen bei Verdacht auf Ebolafieber (derzeit in Überarbeitung)

Erreichbarkeit der öffentlichen Gesundheitsdienste

Notdienst bei Verdacht auf Infektionen mit hämorrhagischen Fieberviren

Informationsschreiben über die Nutzung des BZHI für Krankenhäuser (Kontaktdaten veraltet, aktuell vgl. Link "Notdienst bei Verdacht Infektionen mit hämorrhagischen Fieberviiren"

Informationsschreiben über die Nutzung des BZHI für Leitstellen in SH (Kontaktdaten veraltet, aktuell vgl. Link "Notdienst bei Verdacht auf Infektionen mit hämorrhagischen Fieberviren"

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