Förderung bei der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse
Eine Förderung kann gewährt werden für
- Maßnahmen von Erzeugerorganisationen, mit denen die Produktions- und Vermarktungsbedingungen für die zugehörigen Fischer verbessert werden sollen;
- Vermarktungsmaßnahmen wie z. B. die Erschließung neuer Märkte, die Verbesserung von Qualität und Mehrwert, Maßnahmen zur Stärkung der Direktvermarktung, Kommunikations- und Absatzförderungskampagnen zur nachhaltigen Fischerei und Aquakultur;
- Investitionen in fischverarbeitenden Unternehmen, etwa zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, zur Senkung von Energieverbrauch oder Umweltbelastungen oder zur Erhöhung der Produktqualität; antragsberechtigt sind nur kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 250 Beschäftigte, Jahresumsatz max. 50 Mio. € und/oder Jahresbilanzsumme max. 43 Mio. €).
Förderrichtlinien
Projektauswahlverfahren
Bei der Prüfung von Anträgen sind die Projektauswahlkriterien für die Prioritätsachse 5 des EMFF (PDF 213KB, Datei ist nicht barrierefrei) anzuwenden.