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Thema : Fischerei

Fördermöglichkeiten im Rahmen der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei

Letzte Aktualisierung: 13.04.2015

Das der Förderung zugrundeliegende EU-Recht schließt eine Förderung von Schiffsneubauten weiterhin aus. Von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind außerdem Maßnahmen, die die Fangkapazität eines Schiffes erhöhen, oder Investitionen, mit denen das Aufspüren von Fischen erleichtert wird (z.B. Echolote).

Eine Förderung kann u.a. gewährt werden für

  • die Unternehmensgründung junger Fischer, die ein erstes Fischereifahrzeug erwerben;
  • Investitionen an Bord von Fischereifahrzeugen zur Verbesserung der Sicherheit und der Arbeitsbedingungen;
  • Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz eines Fischereifahrzeugs;
  • die Neumotorisierung von Fischereifahrzeugen;
  • Investitionen in selektivere Fanggeräte;
  • Investitionen zur Steigerung der Qualität und des Mehrwerts von Fischereierzeugnissen;
  • Investitionen zur Diversifizierung des Einkommens von Fischern;
  • Ausgleichszahlungen für die vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit

Förderrichtlinien

Projektauswahlverfahren

Bei der Prüfung von Anträgen sind die Projektauswahlkriterien für die Prioritätsachse 1 des EMFF  (PDF, 220KB, Datei ist nicht barrierefrei) anzuwenden.

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