Dorsch: Fangbeschränkungen für Angler in der westlichen Ostsee ab 2020
Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) weist darauf hin, dass für Freizeitfischer (Angler, Hobbyfischer) in der gesamten westlichen Ostsee auch 2020 eine Fangbegrenzung für Dorsch gilt.
So dürfen im Jahr 2020 fünf Dorsche je Freizeitfischer und Tag entnommen bzw. behalten werden. Im Zeitraum Februar und März unterliegen die Dorsche einer besonderen Schonung – hier gilt eine Tagesfangbegrenzung von zwei Dorschen je Freizeitfischer und Tag. Diese Regelung gilt völlig unabhängig davon, wo oder wie diese Dorsche gefangen wurden - unabhängig, ob von Land oder auf See, also gleichermaßen am Strand, von Seebrücken, vom Boot oder auch vom gewerblichen Angelkutter aus. Das Mindestmaß für Dorsche liegt für Freizeitfischer in Schleswig-Holstein gemäß Küstenfischereiverordnung unverändert bei 38 cm.
Im Vergleich zu den Vorjahren ist folgende Neuerung zu beachten: Vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns im sogenannten Untergebiet 24 (beginnt in etwa Höhe Rostock und reicht bis Bornholm) ist die Freizeitfischerei auf Dorsch jenseits (seewärts) von sechs Seemeilen von den Basislinien vollständig verboten.
Grundlage ist das EU-Recht
Grundlage der Regelung ist die in den Mitgliedsstaaten der EU unmittelbar geltende "VERORDNUNG (EU) 2019/1838 DES RATES vom 30. Oktober 2019 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2020…".
Wichtige Fragen aus der Praxis
Sofern die gezielte Angelfischerei auf Dorsch ausgeübt wird, ist mit Erreichen des Tagesfanglimits von fünf bzw. zwei Dorschen diese Fischerei einzustellen. Das gezielte Weiterangeln auf Dorsch nach Erreichen der Tageshöchstfangmenge mit anschließendem Zurücksetzen ist nicht zulässig und kann als Verstoß gegen das Fischereigesetz mit Bußgeldern geahndet werden (Verbot des "catch and release"
). Auf andere Fischarten darf jedoch gezielt weitergeangelt werden. Sofern beim gezielten Angeln auf andere Fischarten, z. B. auf Heringe, Plattfische oder Meerforellen, Dorsche unbeabsichtigt gefangen werden und das Tagesfanglimit bereits erreicht ist, müssen die Dorsche unverzüglich schonend lebend zurückgesetzt werden.
Reaktion auf schlechten Zustand der Dorschbestände
Mit dieser Norm reagiert die EU auf den Bestandsrückgang beim Dorsch in der westlichen Ostsee. Da aufgrund umfangreicher wissenschaftlicher Untersuchungen belegt ist, dass die Freizeitfischerei einen nicht unerheblichen Anteil am Gesamtfang an Dorschen in der westlichen Ostsee ausmacht, hat die EU auch den Dorschfang der Freizeitfischer begrenz. Damit sollen eine möglichst rasche Erholung des Dorschbestandes und eine Rückkehr zur nachhaltigen Bewirtschaftung erreicht werden.
Die Regelung gilt in der oben genannten Form ausschließlich für das Jahr 2020. Ob es in den Folgejahren weitere Fangbegrenzungen für Angler beim Dorsch gibt, wird die EU im Rahmen der Festlegung der Fangquoten für 2021 entscheiden.
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