Förderung für Aquakulturmaßnahmen
Eine Förderung kann gewährt werden für
- produktive Investitionen in der Aquakultur, z. B. zur Steigerung der Menge und Qualität, zur Verringerung der Umweltauswirkungen und zur Diversifizierung der Erzeugnisse oder gezüchteten Arten;
- neue Aquakulturproduzenten, die ein nachhaltiges Aquakulturunternehmen gründen;
- Innovationen in der Aquakultur, auch zur Förderung von Tiergesundheit und Tierschutz;
- eine Umstellung eines konventionellen Aquakulturbetriebs auf ökologische oder biologische Erzeugung;
- Ausgleichszahlungen für Aquakulturbetriebe, die durch eine besonders extensive Wirtschaftsweise Umweltleistungen erbringen, insbesondere für extensive Teichwirtschaften.
Förderrichtlinien
- Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Aquakultur in Schleswig-Holstein vom 22.02.2016 (PDF 229KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Anlage zu den Richtlinien: Merkblatt zur Teilnahme an Umweltmaßnahmen in Teichwirtschaften (PDF 457KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Projektauswahlverfahren
Bei der Prüfung von Anträgen sind die Projektauswahlkriterien für die Prioritätsachse 2 des EMFF (PDF 212KB, Datei ist nicht barrierefrei) anzuwenden.