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Thema : Artenschutz

Gesundheitsmonitoring Seehunde


Der an der gesamten Nordseeküste verbreitete Seehund gilt als eine Leittierart in Schleswig-Holstein. Obwohl er gemäß §2 Bundesjagdgesetz als jagdbare Wildart eingestuft wird, darf er in Schleswig-Holstein nicht bejagt werden. Wasserverschmutzung und Krankheiten setzen der Seehundpopulation regelmäßig zu. Aufgrund seiner besonderen Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein wird jährlich eine Kombination aus dem sogenannten Totfund- und Lebendmonitoring durchgeführt, die einen Überblick über den allgemeinen Gesundheitszustand des Seehundbestandes sowie seine Belastungssituation gibt.

Letzte Aktualisierung: 03.09.2025

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