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Thema : Artenschutz

Haltung besonders geschützter Tierarten

Letzte Aktualisierung: 01.12.2024

Meldepflicht/Bestandsanzeigen

Meldepflichtig sind alle Arten, die im Anhang A und B (Verordnung 1320/2014) des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (Verordnung 338/97) gelistet sind, sowie alle europäischen Vogelarten.

Die Haltung, sowie jeder weiterer Zu- und Abgang (Bestandsveränderung) sind innerhalb von 4 Wochen mit dem vollständig ausgefüllten Meldeformular und den entsprechenden Herkunftsnachweisen/EU-Papieren beim LfU anzumelden.

Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeportal der Fachanwendung MelBA (Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz) in Schleswig-Holstein:

https://melba.schleswig-holstein.de/

Übergangsweise ist Alternativ noch eine Meldung schriftlich per Post oder E-Mail möglich. Es werden keine Gebühren für die Bestandsmitteilungen berechnet.

Eine Meldebestätigung wird nicht automatisch ausgestellt. Diese kann auf Wunsch jedoch gerne zugesendet werden.

Ob die betroffene Art als geschützt gelistet ist, kann unter http://www.wisia.de/ nachgeprüft werden.

Kontakt

Landesamt für Umwelt
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Jörn Krütgen
E-Mail:

Katrin Lohse
E-Mail:

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