Staatlicher Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein
Aufgaben des Arbeitsschutzes des ehemaligen Landesamtes für Gesundheit und Arbeitssicherheit werden seit dem 1. Januar 2008 von der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord wahrgenommen.
Weitere Informationen
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Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord, Seekoppelweg 5a, 24113 Kiel
Dienstgebäude und Zuständigkeiten:
- Standort Kiel
Seekoppelweg 5a, 24113 Kiel
Telefon: 0431 220040-10 (Zentrale); Fax: 0431 220040-650
E-Mail: poststelle-ki@arbeitsschutz.uk-nord.de
- Standort Itzehoe
Oelixdorfer Straße 2, 25524 Itzehoe
Telefon: 04821 660, Fax: 04821 662807
E-Mail: poststelle-iz@arbeitsschutz.uk-nord.de
- Standort Lübeck
Bei der Lohmühle 62, 23554 Lübeck
Telefon: 0451 317 501-0, Fax: 0451 317 501-210
E-Mail: poststelle-hl@arbeitsschutz.uk-nord.de
Mit den Standorten Kiel, Itzehoe und Lübeck sind für Arbeitnehmer und Betriebe Ortsnähe und Erreichbarkeit gewährleistet.
Aufgabenbereiche
Verschiedene Aufgabenbereiche, wie Arbeitsbelastungen, Arbeitszeiten, betriebliche Arbeitsschutzsysteme, Gestaltung von Arbeitsplätzen, Schutz besonderer Personengruppen (zum Beispiel Schwangere, Jugendliche, Heimarbeiter oder Berufskraftfahrer) oder sichere Produkte und Anlagen werden bearbeitet.
Immer steht der arbeitende Mensch (auch Jugendliche und Schwangere) im Mittelpunkt, sein Arbeitsplatz und der Schutz vor Gefährdungen.
Im Sinne eines ganzheitlichen Verständnisses von Arbeitsschutz sind neben herkömmlichen, technischen und stoffbezogenen Anforderungen an den Arbeitsplatz auch Fragen psychosozialer Belastungen und Beanspruchungen zu bearbeiten. Hinzu kommt der präventive Arbeitsschutz mit Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung.
Ziele
Ziele des staatlichen Arbeitsschutzes sind
- die Verringerung der gesundheitlichen Risiken und der Krankenstände der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben,
- der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Gefahrstoffe,
- der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch biologische Arbeitsstoffe,
- der Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch unsichere Produkte.
Grundlage dafür sind unter anderem das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz, das Arbeitsschutzkonzept Schleswig-Holstein, das Gefahrstoffrecht und das Biostoffrecht sowie das Sprengstoffrecht.
Aufgaben
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im staatlichen Arbeitsschutz
- beraten, führen Betriebsbesichtigungen durch und kontrollieren Arbeitsstätten und Arbeitsplätze
- untersuchen Schadensfälle und Unfälle, bearbeiten Beschwerden und Anzeigen
- erteilen Erlaubnisse, Ausnahmegenehmigungen, Befähigungsscheine und Zulassungen im Arbeitsschutz und beurteilen bei Genehmigungsverfahren Fragen des Arbeitsschutzes
- kontrollieren die Einhaltung von Arbeitszeitvorschriften
- überwachen die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Mutterschutzgesetzes und des Heimarbeitsgesetzes, inklusive der Entgeltprüfung
- überprüfen die Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und persönlichen Schutzausrüstungen für die gewerbliche Nutzung
- überprüfen das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung
- überprüfen den Umgang mit Gefahrstoffen sowie deren Einstufung und Kennzeichnung
- führen im Rahmen ihrer Tätigkeit Messungen am Arbeitsplatz (zum Beispiel Gefahrstoffe, Lärm) durch
-
führen Verwaltungsmaßnahmen und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Arbeitsschutz durch.