Navigation und Service

Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur : Thema: Ministerien & Behörden

Tobias Goldschmidt

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Moderne Neuregelung

Strenge Frackingregeln, Warftverstärkungen auf den Halligen, überarbeitete Abwasservorschriften: Das Land bringt ein neues Wassergesetz auf den Weg.

Letzte Aktualisierung: 26.02.2019

Die Kirchenwarft auf Hallig Hooge
Hooge ist die zweitgrößte Hallig im echten Norden.

Die schleswig-holsteinische Küstenlinie an Nord- und Ostsee ist rund 1.125 Kilometer lang. Zum Schutz dieser Küstenstreifen und aller anderen Gewässer hat das Umweltministerium nun den Entwurf für ein Wasserrechtsmodernisierungsgesetz vorgelegt.

"Für Schleswig-Holstein als Land zwischen zwei Meeren hat das Thema Wasser eine ganz besondere Bedeutung", sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht im Landeskabinett. "Ein modernes Wassergesetz ist daher unerlässlich." Die Landesregierung hat dem Gesetzesentwurf zugestimmt.

Besondere Bedeutung

"Guter Küstenschutz, intakte Fließgewässer und Seen und der Schutz unseres Grundwassers, aus dem wir in Schleswig-Holstein zu 100 Prozent unser Trinkwasser gewinnen, sind für unser Land lebensnotwendig", sagte Albrecht. Auch im Hinblick auf den Klimawandel, der Schleswig-Holstein durch steigende Meeresspiegel und zunehmende Extremwetterereignisse bedrohe, benötige das Land ein zukunftstaugliches Wasserrecht.

Systematische Überarbeitung

Das bisherige Landeswassergesetz (LWG) stammt aus dem Jahr 1960. Es wurde zuletzt 2016 in einigen Punkten an die Bundesgesetzgebung angepasst – das neue Modernisierungsgesetz ist aber die erste umfassende und systematische Neuregelung des LWG. Sie umfasst unter anderem folgende Punkte:

  • Erstmals wird eine Frackingregelung in das Gesetz aufgenommen. Diese stellt ergänzend zum Bundesrecht klar, dass bei eventuellen Frackinganträgen der besonders strenge wasserrechtliche Besorgnisgrundsatz als Beurteilungsgrundlage gilt. 
  • Das Hochwasser- und Küstenschutzrecht wird neu gegliedert. Das Land setzt sich so beispielsweise künftig für die Warftverstärkungen auf den Halligen ein – dies war bisher alleinige Aufgabe der örtlichen Gemeinden.
  • Auch die Vorschriften zum Abwasser werden überarbeitet. Hier wird beispielsweise geregelt, dass Kläranlagen Stoffe, die kein Abwasser sind, nur mit der Genehmigung einer Wasserbehörde behandeln dürfen. Damit soll verhindert werden, dass sich Vorfälle wie im vergangenen Jahr an der Schlei wiederholen. Dort wurde das Gewässer durch die Behandlung von verpackten Lebensmittelresten in der Kläranlage erheblich verunreinigt.
  • Außerdem wird der Umgang mit Niederschlagswasser neu geregelt. Gerade bei Starkregen kann Regenwasser in dicht bebauten Städten und Ortschaften oft nicht richtig im Boden versickern. Deswegen können Gemeinden mit dem Modernisierungsgesetz in neuen Baugebieten stärkere Vorgaben zum Niederschlagsmanagement machen.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur